Bremst Omnibus VIII bei der IED? EU schlägt neue Richtung beim Umweltrecht ein

Neuer Omnibus VIII bringt Vereinfachungen im Umweltrecht – was das für Anlagenbetreiber bedeutet

Mit dem im Dezember 2025 vorgelegten Omnibus VIII verfolgt die Europäische Kommission ein klares Ziel: Vereinfachung und Entbürokratisierung des bestehenden Umweltrechts, ohne die materiellen Umweltziele der EU abzusenken. Für Unternehmen stellt sich dabei besonders die Frage, wie sich der Omnibus auf Verpflichtungen zur Einführung von Umweltmanagementsystemen auswirken wird. Die kurze Antwort lautet: bestehende UMS-Pflichten werden deutlich flexibilisiert, Anforderungen bleiben aber noch unklar.

Was ist neu?

Grundsätzlich bleibt es bei dem aktuellen Ansatz: UMS-Pflichten bestehen nur dort, wo sektorales Umweltrecht sie bereits vorsieht.

Relevanz entfaltet der Omnibus vor allem dort, wo Umweltmanagementsysteme bereits heute Bestandteil von Umweltvorschriften sind (oder werden sollten) – insbesondere im Kontext der Industrieemissionsrichtlinie (IED) und angrenzender Regelwerke.

Die Kommission schlägt hier gezielte folgende Erleichterungen vor:

  • Unternehmensweites UMS statt Standort-UMS: Künftig soll ein einziges Umweltmanagementsystem mehrere Anlagen desselben Betreibers abdecken können. Dies soll Parallelstrukturen und Mehrfachdokumentation erheblich reduzieren. Für Anwender der ISO 14001 und EMAS hat diese Neuregelung allerdings wenig Relevanz: diese Systeme setzen bereits auf höherer Ebene an.
  • Fristverlängerung zur Einführung bis Mitte 2030 (anstelle von 2027).
  • Reduzierung inhaltlicher Detailanforderungen: Bestimmte bislang verpflichtende UMS-Bestandteile (z. B. sehr detaillierte Inventare oder doppelte Dokumentationspflichten) sollen entfallen oder verschlankt werden.
  • Die Verpflichtung zur Erstellung eines Chemikalieninventars wird erlassen.
  • Anerkennung etablierter Standards: Wo Unternehmen bereits EMAS oder ISO 14001 anwenden, sollen diese Systeme stärker als funktional gleichwertig anerkannt werden. Zusätzliche, behördlich verlangte Audit- oder Nachweisschleifen sollen dadurch entfallen.
  • Entlastung bei Audits und Berichterstattung: Die Zahl und Tiefe verpflichtender Prüfungen soll sinken, sofern das Umweltmanagement insgesamt als belastbar angesehen wird. Was konkret als belastbar gewertet wird, bleibt noch vage.
  • (Vermutlich) vollständig entfällt die ursprünglich vorgesehene Pflicht zur Aufnahme von Transformationsplänen bis 2030.
  • Landwirte und Aquakulturbetreiber werden von ausgewählten Berichterstattungspflichten ausgenommen. Der Anwendungsbereich landwirtschaftlicher Tätigkeiten wird vereinfacht, und Doppelanforderungen – vor allem für Bio-Betriebe – gezielt reduziert.

Was bleibt?

Die grundsätzlichen Forderungen für Betreiber von IED-Anlagen bleiben unberührt. Dies betrifft insbesondere bestehende Grenzwerte, BVT-Standards und Genehmigungspflichten.

Fazit

Der Omnibus folgt konsequent der Logik der aktuellen EU-Agenda zur Reduktion administrativer Belastungen (Zielmarke: mindestens -25 % für Unternehmen, -35 % für KMU). Umweltmanagementsysteme werden dabei nicht als neues Steuerungsinstrument ausgebaut, sondern als bereits bestehendes Instrument vereinfacht und pragmatischer ausgestaltet.

Es bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse die Konsultationsverfahren erzielen und wie die letztendliche Übersetzung in nationales Recht ausgestaltet wird. Die ursprüngliche Frist bis zum 30.06.2026 bleibt dafür bislang bestehen.

Rechtliche Anforderungen hin oder her: die Vorteile der Einführung eines Managementsystems nach ISO 14001 oder EMAS bringen auch in Zukunft immense Vorteile für Unternehmen hinsichtlich Compliance und Rechtssicherheit, Reduktion von Kosten und Risiken, besserer Steuerung und Transparenz und insgesamt einer Erleichterung im Behörden- und Genehmigungskontext.

Quelle: EU COM COM(2025) 980 - Communication - Simplifying for sustainable competitiveness


Wenn Sie dazu weiterführende Fragen haben oder mehr zum Thema Umweltmanagement und IED wissen möchten, wenden Sie sich gerne an Maike Akgül und Hannes Kaiser.