EU-ETS 2: Fristverschiebung und Ablauf Emissionsberichterstattung 2025

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) verschiebt die Abgabefrist für EU-ETS-2-Emissionsberichte 2025 auf den 31.05.2026. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Mit dem Start des Europäischen Brennstoffemissionshandels (EU-ETS 2) werden Emissionen aus Brenn- und Kraftstoffen künftig in einem eigenständigen Emissionshandelssystem erfasst. Für betroffene Unternehmen bedeutet dies neue Berichts- und Verifizierungspflichten, die erstmals für das Berichtsjahr 2025 vollumfänglich greifen.

Kurz vor den Feiertagen hat die DEHSt hierzu eine wichtige Fristverschiebung bekannt gegeben, die den zeitlichen Ablauf der Emissionsberichterstattung beeinflusst. Das Formular-Management-System (FMS) für die Emissionsberichte soll Anfang März 2026 bereitgestellt werden, weshalb die verifizierten Emissionsberichte im EU-ETS 2 nun erst bis zum 31.05.2026 bei der DEHSt eingereicht werden müssen. Korrekturen der Erdgassteueranmeldungen im Mai können also direkt im Emissionsbericht berücksichtigt werden. Nachträgliche Korrekturen werden daher meist nicht erforderlich sein.

EU-ETS 2 Emissionsberichterstattung 2025 im Überblick

Während für das Berichtsjahr 2024 die Angaben zum EU-ETS 2 noch als Teil des nEHS-Berichts erfasst wurden, ist für 2025 erstmals ein eigenständiger Emissionsbericht (EmB) zu erstellen.

  • Zur Vermeidung von Doppelerfassungen baut die Datenerfassung weiterhin auf der bestehenden nEHS-Struktur auf.
  • Grundsätzlich besteht eine Verifizierungspflicht.
  • Ausnahme: Keine Verifizierung bei ausschließlicher Verwendung von steuerfreier Kohle als Kraft- oder Heizstoff nach § 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EnergieStG.

Ausblick

Der Leitfaden EU-ETS 2 wird derzeit überarbeitet und soll im Februar 2026 aktualisiert veröffentlicht werden. Wir empfehlen, die DEHSt-Website regelmäßig zu prüfen.


Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema EU-ETS 2? Wenden Sie sich gerne an Nicoletta Ohlendorf aus dem Team Carbon Economy.