Gebäudemodernisierungsgesetz – Bundesregierung veröffentlicht Eckpunkte
Verbraucher sind nicht mehr verpflichtet, 65 % ihrer Heizkosten aus erneuerbaren Energien zu decken – neue Anforderungen erhöhen den Beratungsbedarf.
Am 24. Februar 2026 kündigte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an, das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundlegend zu reformieren und die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen, das sogenannte Heizungsgesetz (§ 71 GEG), abzuschaffen.
An ihre Stelle soll im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) eine sogenannte Grüngasquote treten. Künftig würden Gasversorger verpflichtet, schrittweise steigende Anteile von Biomethan oder grünem Wasserstoff bereitzustellen, Ab 2029 sollen so die Heizungen durch mindestens 10 % klimafreundliche Brennstoffe betrieben werden.
Mit den aktuellen Entwicklungen rund um das Gebäudeenergiegesetz wächst der Informations- und Beratungsbedarf im Gebäudesektor spürbar. Eigentümer, Investoren und Unternehmen suchen Orientierung bei Sanierung, Heiztechnik und Fördermöglichkeiten.
Qualifizierte Energieberater werden mehr denn je gebraucht, denn die Anforderungen steigen und damit auch die Chancen für Fachkräfte, sich in einem zukunftssicheren Markt zu positionieren.
Die GUTcert Akademie bereitet in ihren Seminaren praxisnah genau auf diese Aufgabe vor. Die Schulungen richten sich nach den Vorraussetzungen an Lehrinhalten aus dem Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste.
Kommende Termine zum Thema:
- 20.04.–24.04.2026: BAFA-Energieberater (Modul 2 – DIN V 18599): Vertiefungskurs (40UE) Wohngebäude
- 04.05.–22.05.2026: BAFA-Energieberater (Modul 2 – DIN V 18599): Vertiefungskurs (80UE) Nichtwohngebäude
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