Vereinfachte Nutzung von NUTS-2 Werten für organische Böden in Deutschland
Seit 2024 wird bei den NUTS-2 Werten in Deutschland neben der Region auch nach der Bodenart unterschieden. Vereinfacht können nun Pauschalwerte für den Anteil der organischen Böden am Anbaugebiet angesetzt werden.
Im November 2024 hatten wir zur Anerkennung der neuen NUTS2-Werte für Deutschland berichtet. Hierbei hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass die Emissionen aus dem Anbau von Biomasse nach der Erzeugung auf mineralischen und organischen Böden unterschieden werden.
Auf Bitte des Deutschen Bauernverbandes hat das Thünen Institut den Anteil organischer Böden an der Gesamtanbaufläche der betroffenen 17 deutschen NUTS2-Gebiete ermittelt. Als Berechnungsgrundlage dienten dieselben Daten aus dem Jahr 2023, die auch für die im November 2024 anerkannten NUTS2-Werte verwendet wurden. Da die Anerkennung am 04.11.2024 auf 5 Jahre erteilt wurde, sollte dieses Vorgehen bis einschließlich der Ernte 2029 Bestand haben.
Mithilfe dieser Anteile organischer Böden an der Gesamtanbaufläche kann ein Ersterfasser ohne den gesonderten Nachweis des Erzeugers zur Bodenart (z.B. unter Ziffer 6 der erweiterten Selbsterklärung) Biomasse unter einem gewichteten NUTS-2 Wert in die Massenbilanz buchen.
Hierbei wird pauschal angenommen, dass die Biomasse zum entsprechenden Anteil auf organischen Böden angebaut wurde und der weit überwiegende Anteil auf mineralischen Böden mit dem deutlich besseren THG-Emissionswert.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den prozentualen Anteil organischer Böden an den Anbauflächen in den deutschen NUTS2-Gebieten:
Code |
NUTS2-Gebiet |
%-Anteil organischer Böden |
%-Anteil mineralischer Böden |
|---|---|---|---|
DEF0 |
Schleswig-Holstein |
3,8 |
96,2 |
DE60 |
Hamburg |
2,1 |
97,9 |
DE91 |
Braunschweig |
2,1 |
97,9 |
DE92 |
Hannover |
3,4 |
96,6 |
DE93 |
Lüneburg |
5,9 |
94,1 |
DE94 |
Weser-Ems |
15,9 |
84,1 |
DE50 |
Bremen |
16,7 |
83,3 |
DEA3 |
Münster |
2,0 |
98,0 |
DEA4 |
Detmold |
1,7 |
98,3 |
DE71 |
Darmstadt |
1,2 |
98,8 |
DE14 |
Tübingen |
1,8 |
98,2 |
DE21 |
Oberbayern |
8,3 |
91,7 |
DE22 |
Niederbayern |
1,7 |
98,3 |
DE24 |
Oberfranken |
0,2 |
99,8 |
DE27 |
Schwaben |
5,7 |
94,3 |
DE40 |
Brandenburg |
3,7 |
96,3 |
DE80 |
Mecklenburg-Vorpommern |
2,1 |
97,9 |
Die Übersicht finden Sie auch auf der Webseite der Zertifizierungssysteme SURE-EU und REDcert-EU.
Anwendungsbeispiel:
Die Zertifizierungssysteme SURE-EU und REDcert-EU haben jeweils auch das folgende Anwendungsbeispiel veröffentlicht.
„Ein Ersterfasser in Schleswig-Holstein erfasst in der Ernte 2026 von Landwirten aus dem NUTS2-Gebiet DEF0 „Schleswig-Holstein“, die eine gültige Selbsterklärung abgeben haben, 1.000 t Körnerraps. Mit Hilfe des Pauschalwertes (siehe Tabelle) kann er jetzt in seiner Massenbilanz wie folgt buchen:
1.000 t x 3,8 % = 38 t von organischen Böden --> NUTS2-Wertorg 1.669 kg CO2eq / t Raps […]
1.000 t x 96,1 % = 962 t von mineralischen Böden --> NUTS2-Wertmin 404,7 kg CO2 eq / t Raps“
Vorgehen bei Erfassung der Bodenart
Bei den pauschalen Werten für den Anteil der Biomasse von organischen Böden handelt es sich um einen konservativen Ansatz. Der tatsächliche Anteil organischer Anbauflächen kann in der Praxis niedriger ausfallen. Ersterfasser können daher weiterhin spezifische Nachweise über die tatsächliche Bodenart der Anbaufläche von den Erzeugerbetrieben abfragen. Diese müssen dann im Rahmen der Audits bei den Landwirten geprüft werden. Wie zur Veröffentlichung der NUTS-2 Werte durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bestätigt, dient als Identifikator für organische Böden die von den Bundesländern veröffentlichten GLÖZ2-Daten, die auch im Rahmen der Direktzahlungsverfahren in den Bestandsverzeichnissen geführt werden. Zukünftig soll die Kartierung der organischen und mineralischen Böden auch über die FLIK-Suche abgebildet werden.
NUTS-2 Werte für polnische Anbaugebiete
Die polnischen NUTS-2 Werte für Raps und Mais wurden mit dem Durchführungsbeschluss 2025/2292 vom 07.11.2025 durch die Europäische Kommission anerkannt. Zuvor konnten die Anbauemissionen mithilfe der NUTS-3 Werte berechnet werden, wie vom Zertifizierungssystem SURE-EU am 29.08.2024 mitgeteilt (siehe News-Archiv). Eine Übersicht zu den EU-Mitgliedsstaaten mit anerkannten NUTS-2 Werten ist auf der Webseite der EU-Kommission zu finden. Bereits anerkannt sind die NUTS-2 Werte für Österreich, die Tschechische Republik, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Litauen, Slowakei, Schweden, die Niederlande und Spanien.
Die Treibhausgasberechnung ist relevant für die Zertifizierungssysteme SURE-EU, REDcert-EU und ISCC-EU, durch die nachgewiesen werden kann, dass die Nachhaltigkeitskriterien gemäß RED III für die Erzeugung von Biokraftstoffen, Strom oder Wärme/Kälte aus Biomasse eingehalten werden.
Bei Interesse an einer Zertifizierung gemäß RED III anerkannten Zertifizierungssystemen fragen Sie gerne ein Angebot an. Des Weiteren bietet unsere GUTcert Akademie in Kooperation mit NEUMAN & ESSER Energy Project Solutions GmbH & Co. KG regelmäßig eine Verantwortlichenschulung (online) gemäß REDcert und SURE an – hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Themen und aktuellen Änderungen in den beiden Zertifizierungssystemen.
Ansprechperson
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Treibhausgasberechnung nach RED II/RED III? Wenden Sie sich gerne an Frieda Becker oder Tania Schwarzer.