Referentenentwurf des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) veröffentlicht
Am 9. April 2026 wurde der (neue?) Referentenentwurf des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) veröffentlicht.
Die GUTcert berichtet kurz, was sich zum „Vorgängerentwurf“ geändert hat und was das für die Unternehmen nun bedeutet.
1. Effizienzziele bleiben unverändert
Entgegen dem Leak aus Dezember (GUTcert berichtete) bleiben die übergeordneten Effizienzziele bestehen. Das sorgt zumindest für Planungssicherheit für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
2. Deutlich höhere Schwelle für Energiemanagementsysteme
Die Schwelle steigt von 7,5 auf 23,6 GWh/Jahr (wie bereits im Leak angedeutet); die Frist zur Einführung wurde bis zum 11.10.2027 verlängert.
Ergebnis: Deutlich weniger Unternehmen werden künftig verpflichtet sein, ein Energiemanagementsystem (ISO 50001) bzw. Umweltmanagementsystem (ISO 14001 / EMAS) einzuführen.
3. „Energy Efficiency First" wird eingeführt
Neu ist das Prinzip „Energy Efficiency First“:
Energieeffizienzmaßnahmen müssen künftig bewertet werden, ab:
- 100 Mio. € Investitionsvolumen im Energiesektor
- 175 Mio. € im Verkehrssektor
Grundsätzlich ist das ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Energieeffizienz in den Sektoren. Entscheidend wird sein, wie verbindlich und praxisnah diese Bewertung ausgestaltet und umgesetzt wird.
4. Einsparverpflichtungen werden deutlich reduziert
Hier zeigt sich eine klare Abschwächung:
- Einsparverpflichtungen für Bund und Länder entfallen vollständig
- Öffentliche Einrichtungen: Reduktion von 2 % auf 1,9 % pro Jahr
- Öffentlicher Verkehr und Kommunen werden ausgenommen
- Wohnungsunternehmen in öffentlicher Hand verlieren Ausnahmeregelungen
Es bleibt bestehen:
- Öffentliche Einrichtungen ab 3 GWh/Jahr sollen weiterhin ein Energiemanagementsystem (ISO 50001) bzw. Umweltmanagementsystem (ISO 14001 / EMAS) einführen (entgegen dem Dezember-Leak)
5. Neu: Energieverbrauchsregister für öffentliche Einrichtungen
Ein Energieverbrauchsregister soll künftig Transparenz schaffen und möglicherweise indirekt Effizienzsteigerungen fördern.
6. Weniger Anforderungen an Umsetzungspläne
Eine Verpflichtung zu Umsetzungsplänen besteht nur noch für Unternehmen mit einem Verbrauch zwischen 2,77 und 23,6 GWh/Jahr.
Das bedeutet, es gibt weniger regulatorischen Druck, aber auch weniger systematische Umsetzung.
7. Absenkung der Effizienzstandards für Rechenzentren
Die Anforderungen für Rechenzentren werden teilweise reduziert – ein Schritt, der angesichts des wachsenden Energiebedarfs digitaler Infrastruktur sicher intensiv diskutiert werden wird.
8. Abwärmenutzung wird abgeschwächt
Statt verpflichtender Nutzung von Abwärme gilt künftig:
- Aufstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse bei Planung/Modernisierung
- Schwellenwerte:
- Industrieanlagen > 8 MW
- Energieversorgungseinrichtungen > 7 MW
Zusätzlich:
Die Plattform für Abwärme wird freiwillig.
Fazit unseres Energieexperten Jochen Buser:
Der Referentenentwurf setzt stärker auf Flexibilität und weniger auf verpflichtende Maßnahmen. Das kann Spielräume schaffen, birgt aber auch das Risiko, dass Effizienzpotenziale viel langsamer gehoben und umgesetzt werden. Am Ende entscheidet nicht die Pflicht, sondern die Umsetzung in der Praxis.
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Energieeffizienzgesetz (EnEfG)? Wenden Sie sich gerne an Jochen Buser.