Referentenentwurf – Novelle des EnEfG/EDL-G
Kurz vor Weihnachten in Umlauf gebracht: ein (noch nicht) finaler Referentenentwurf zum EnEfG & EDL-G
Das Entlastungskabinett der Bundesregierung hat sich im November letzten Jahres im Rahmen eines neuen Eckpunktepapiers auf die Anpassungen des EnEfG verständigt (GUTcert berichtete), seit Weihnachten liegt der Referentenentwurf vor.
Durch den Referentenentwurf „Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie“ (RefE) will die Bundesregierung die noch nicht vollständig umgesetzten Vorgaben der novellierten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791 („EED“) in nationales Recht umsetzen. Denn durch die versäumte Umsetzungsfrist am 11. Oktober läuft aktuell ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. WICHTIG: Der Entwurf befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung, der Kabinettsbeschluss dazu wird erst in den nächsten Wochen erwartet.
Der erste Referentenwurf deutet auf eine umfangreiche Anpassung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) hin.
„Energieeffizienz an erster Stelle“
Der RefE verspricht Entlastungen für Unternehmen, soll Bürokratie abbauen, er passt Unternehmenspflichten an (insb. bei den Pflichten zur Einführung von Energiemanagementsystemen oder EMAS, Energieaudits und Umsetzungsplänen), stärkt Vollzugsinstrumente und schafft neue Regeln für Rechenzentren und Abwärmenutzung.
Neugefasst werden auch die Kompetenzen zur Stichprobenkontrolle des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Parallel sollen auch Änderungen im EDL-G (Auditpflichten, Befreiungen) erfolgen.
Auszug – kurz und knapp
EnEfG:
- Nationale Effizienzziele sollen gestrichen werden.
- Angepasst werden die Verbrauchschwellenwerte für die verpflichtende Einführung eines EnMS oder EMAS (von bisher 7,5 GWh auf 23,6 GWh (entspricht 85 Terajoule (TJ) bzw. 10 TJ in der EED). Zudem wird die ISO 14001 als Erfüllungsoption eingeführt.
- Die altbekannte 90 %-Regelung wird aufgenommen, heißt: das Managementsystem muss mindestens 90 % des Gesamtendenergieverbrauchs des Unternehmens abdecken.
- Die Pflicht zur Einführung eines Energiemanagements für öffentliche Stellen entfällt. Dafür unterliegen nun alle öffentlichen Einrichtungen (neu eingeführte Legaldefinition) der jährlichen Energieeinsparverpflichtung.
- Fristen für Umsetzungspläne werden verkürzt, statt bisher nach 3 Jahren, sollen Unternehmen jetzt binnen 3 Monate nach dem letzten Audit oder (Re-)Zertifizierung eines Managementsystems veröffentlichen. Auch hier wird der Schwellenwert von 2,5 GWh auf 2,77 GWh EU-rechtskonform angehoben.
- Die Pflicht zur externen Bestätigung der Umsetzungspläne entfällt.
- Im Bereich der Rechenzentren gibt es einige Erleichterungen, u.a. bei den Power-Usage-Effectiveness (PUE)-Werten und den Abwärmenutzungspflichten.
- Die Pflicht zur Zertifizierung eines EnMS/UMS bis zum 1.Juli 2025 bleibt bestehen, jedoch nur noch für Rechenzentren mit einer installierten Leistung der Informationstechnik ab 1 MW und für Rechenzentren in öffentlicher Trägerschaft.
EDL-G
- Die bisherige Anknüpfung an den KMU-Status entfällt, stattdessen sollen Unternehmen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch von mehr als 2,77 GWh zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet werden (nur wenn kein zertifiziertes EnMS oder UMS vorhanden ist). Hier zählt auch die ISO 14001 als Umweltmanagementsystem und nicht, wie bisher, nur EMAS.
- Die Bagatellgrenze von 500.000 kWh soll entfallen.
- Auch inhaltlich werden Anforderungen an Energieaudits angepasst (Messdatenbasis, Lebenszyklus-Kostenanalysen).
- Qualifizierte Energieleistungsverträge können Unternehmen von der Energieauditpflicht entlasten.
Die GUTcert wird Sie über alle Änderungen auf dem Laufenden halten.
Quelle: Referentenentwurf der Bundesregierung (Bearbeitungsstand 01.12.2025liegt der GUTcert vor).
Wichtig: Bei dem Entwurf der Gesetzesnovelle mit Bearbeitungsstand 01.12.2025 kann und wird es vermutlich noch einige Änderungen geben.
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Energieeffizienz? Wenden Sie sich gerne an Jochen Buser.