AI-Act-Omnibus: EU verschiebt Fristen und konkretisiert KI-Regeln
EU-Kommission, Parlament und Rat haben Anpassungen am EU AI Act beschlossen. Was Unternehmen jetzt über den AI-Act-Omnibus wissen sollten.
Der EU AI Act bleibt eines der wichtigsten Regulierungsinstrumente für Unternehmen, die Künstliche Intelligenz entwickeln, einsetzen oder integrieren. Mit dem jüngst ausgehandelten „AI-Act-Omnibus“ reagiert die EU nun auf einen zentralen Kritikpunkt aus Wirtschaft und Industrie: die praktische Umsetzbarkeit. EU-Kommission, Parlament und Rat haben sich im Trilog Anfang Mai politisch auf ein umfangreiches Anpassungspaket verständigt. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und die Anforderungen mit weiteren regulatorischen Vorgaben zu harmonisieren.
Der finale Gesetzestext wird derzeit noch juristisch und sprachlich finalisiert. Anschließend müssen Parlament und Rat den Kompromiss formell verabschieden. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wird derzeit voraussichtlich im Sommer 2026 gerechnet.
Die wichtigsten zu erwartenden Änderungen im Überblick
Auch nach dem Omnibus bleibt der risikobasierte Ansatz des AI Act bestehen: Besonders strenge Anforderungen gelten weiterhin für sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme – also Anwendungen mit potenziellen Auswirkungen auf Sicherheit, Gesundheit oder Grundrechte.
Gleichzeitig enthält das Omnibus-Paket mehrere wichtige Anpassungen:
- Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme sollen verschoben werden
- Transparenzpflichten für generative KI werden teilweise später anwendbar
- Doppelregulierung mit bestehenden EU-Regelwerken soll reduziert werden
- Anforderungen zwischen verschiedenen Produktregelungen werden besser aufeinander abgestimmt
- Unternehmen sollen mehr Rechtssicherheit bei Compliance- und Konformitätsverfahren erhalten.
Mehr Zeit für Hochrisiko-KI und generative KI
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme: Die Anforderungen für Systeme nach Anhang III des AI Act sollen erst ab Dezember 2027 gelten – ursprünglich war der Beginn bereits für 2026 vorgesehen. Für bestimmte KI-Systeme im Zusammenhang mit regulierten Produkten nach Anhang I – etwa im Bereich Maschinen oder Industrieanlagen – ist derzeit sogar eine Anwendung ab August 2028 vorgesehen.
Besonders relevant ist dies für Unternehmen aus Industrie, Maschinenbau, Automatisierung und Robotik. Im Zusammenhang mit der europäischen Maschinenverordnung soll die Anwendung der Hochrisikoregeln ebenfalls später starten. Ziel ist es, Überschneidungen zwischen AI Act und bestehenden Produktregelungen zu reduzieren und Unternehmen mehr Zeit für Compliance- und Konformitätsprozesse zu geben.
Auch für generative KI-Systeme sind Änderungen vorgesehen: Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 (2) sollen voraussichtlich erst ab Dezember 2026 gelten – und damit vier Monate später als ursprünglich geplant. Keine Änderungen sind dagegen derzeit für die Transparenzpflichten nach Artikel 50 (4) vorgesehen. Die Kennzeichnung künstlich erzeugter oder manipulierter Inhalte – etwa Deepfakes – bleibt damit weiterhin verpflichtend.
Warum Unternehmen sich trotzdem schon jetzt vorbereiten sollten
Auch wenn einzelne Fristen verschoben werden: Der regulatorische Rahmen des AI Act steht längst fest. Unternehmen gewinnen vor allem Zeit für die praktische Umsetzung – nicht jedoch einen Aufschub der grundlegenden Anforderungen.
Gerade der Aufbau von AI-Compliance-Strukturen, Risikomanagementprozessen und internen Verantwortlichkeiten benötigt in vielen Unternehmen erhebliche Vorlaufzeit. Hinzu kommt, dass zurzeit auf EU-Ebene zahlreiche technische Standards zur Umsetzung der AI-Act-Anforderungen entwickelt werden – unter anderem zu Cybersecurity (EN 18282) oder Qualitätsmanagement (DIN EN 18286).
Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, einsetzen oder integrieren, sollten die zusätzliche Zeit deshalb gezielt nutzen, um:
- eigene KI-Anwendungen zu bewerten
- Risikoklassen einzuordnen
- Governance- und Compliance-Strukturen aufzubauen
- Dokumentations- und Qualitätsprozesse vorzubereiten
- regulatorische Anforderungen frühzeitig in Projekte zu integrieren
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- wie Hochrisiko-KI-Systeme eingeordnet werden
- welche technischen und organisatorischen Anforderungen künftig gelten
- wie Risikomanagement- und Qualitätsmanagementsysteme aufgebaut werden
- welche Anforderungen an Transparenz, Monitoring und Human Oversight bestehen
- welche Rolle harmonisierte europäische Standards künftig spielen werden.
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Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zum Thema? Wenden Sie sich gerne an Cedric Sell.