THG-Quote: Bundestag beschließt strengere Regeln für Kraftstoffe

Der Bundestag hat die THG-Quoten-Novelle verabschiedet. Was sich für Kraftstoffanbieter und Lieferketten ab 2026 ändert, lesen Sie hier.

Was ist die THG-Quote?

Am 23. April 2026 hat der Bundestag auf Basis der europäischen RED-III-Richtlinie eine wichtige Weichenstellung für die Energiewende im Verkehr beschlossen: die Novelle zur Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Die THG-Quote verpflichtet Kraftstoffanbieter, die CO₂-Emissionen ihrer Kraftstoffe schrittweise zu senken. Wer Benzin oder Diesel verkauft, muss nachweisen, dass ein wachsender Anteil davon klimafreundlicher ist als fossile Alternativen, zum Beispiel durch Biokraftstoffe, grünen Wasserstoff oder Ladestrom. Für Unternehmen entlang der Lieferkette steigen damit die Anforderungen an Nachhaltigkeitsnachweise und Rückverfolgbarkeit.

Höhere Gesamtquote, neue Kraftstoffkategorien

Das Herzstück der Novelle: Die Gesamtquote steigt von aktuell 10,6 % auf 65% bis 2040. Das ist ambitionierter als der ursprüngliche Regierungsentwurf, der 59 % vorsah.

Erstmals wird eine Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs (RFNBO) eingeführt, also für grünen Wasserstoff und synthetische e-Fuels aus Ökostrom. Diese Unterquote steigt bis 2040 schrittweise auf 10 %. Das ist politisch bedeutsam, weil diese Kraftstoffe bislang kaum eine Rolle spielen und nun gezielt gefördert werden sollen. Nun werden also klare Investitionsanreize für neue Technologien und Lieferstrukturen gesetzt.

Regeln der Novelle im Überblick

  • Gesamtquote: steigt bis 2040 auf 65 %
  • RFNBO-Unterquote (grüner Wasserstoff, e-Fuels): Anhebung bis 2040 auf 10 %
  • Herkömmliche Biokraftstoffe (z. B. Raps, Getreide): Anhebung bis 2033 auf 5,8 %
  • Fortschrittliche Biokraftstoffe (z. B. Altfette, Reststoffe): Anhebung bis 2040 auf 9 %
  • Strom für Elektro-Lkw und -Busse: ab 2027 anrechenbar mit Faktor 4
  • Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe: entfällt rückwirkend ab 01.01.2026
  • Palmöl-Reststoffe: ab 2027 nicht mehr anrechenbar

Biokraftstoffe – weniger Fehlanreize, mehr Differenzierung

Bisher konnten fortschrittliche Biokraftstoffe doppelt auf die Quote angerechnet werden. Das führte zu einem künstlichen Überangebot an Zertifikaten. Dieser Mechanismus entfällt rückwirkend ab 1. Januar 2026.

Palmöl-Reststoffe scheiden ab 2027 vollständig aus der Anrechnung aus. Das betrifft direkt alle Lieferketten mit Bezug zu Palmölprodukten und macht eine Überprüfung bestehender Lieferbeziehungen sinnvoll.

Elektromobilität – Anreize für schwere Nutzfahrzeuge

Wer Ökostrom nachweislich für elektrische Lkw oder Busse bereitstellt, kann diesen ab 2027 mit dem Faktor 4 auf die THG-Quote anrechnen. Das macht die Elektrifizierung schwerer Flotten wirtschaftlich attraktiver und schafft neue Chancen für Logistik und Spedition.

Was das für Ihr Unternehmen bedeutet

Die Novelle verschärft die Anforderungen an Zertifizierungen, Nachweise und die Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette. Wer Kraftstoffe liefert, verarbeitet oder als Rohstoff bezieht, sollte jetzt prüfen, ob die eigenen Prozesse den neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Ansprechperson

Bei Fragen oder Anmerkungen rund um die Thematik Nachhaltigkeitszertifizierungen wenden Sie sich gerne an Frieda Becker.