Bundestag debattiert zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz

Änderungen bei den Regelungen zur Heizungswahl

Die Diskussion über die Zukunft der Wärmewende in Deutschland tritt in eine neue Phase. Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampelregierung abgelöst werden. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch in einer frühen Phase des parlamentarischen Verfahrens und wurde am 11. Juni 2026 in erster Lesung im Bundestag beraten.

Schon in dieser ersten Debatte zeigte sich, dass die politischen Vorstellungen deutlich auseinandergehen: Während die Bundesregierung die geplanten Änderungen als flexibler und praxisnäher einordnet, warnen Opposition und Umweltverbände vor möglichen Abstrichen beim Klimaschutz und einer Abschwächung der bisherigen Ziele im Gebäudesektor.

Welche Änderung bringt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) mussten neue Heizungsanlagen in neuen und bestehenden Gebäuden grundsätzlich zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Kritiker sahen darin faktisch ein Ende klassischer Öl- und Gasheizungen.

Der neue Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geht nun einen anderen Weg und setzt stärker auf eine schrittweise Umstellung der eingesetzten Brennstoffe. Zwar bleiben Wärmepumpen, Fernwärme, hybride Systeme und Biomasseheizungen weiterhin zentrale Optionen, gleichzeitig sollen aber auch neue Gas- und Ölheizungen weiterhin zulässig sein. Voraussetzung ist, dass diese ab dem 1. Januar 2029 zunehmend mit CO₂-neutralen Brennstoffen betrieben werden – etwa mit Biomethan, Bio-Öl oder biogenem Flüssiggas.

Die sogenannte „Bio-Treppe“ gibt dafür einen klaren Fahrplan vor:

  • ab Januar 2029: mindestens 10 %
  • ab Januar 2030: mindestens 15 %
  • ab Januar 2035: mindestens 30 %
  • ab Januar 2040: mindestens 60 %

Die Brennstofflieferanten sollen künftig verpflichtet werden, die Anteile transparent nachzuweisen.

Auswirkungen auf die Praxis

Für Eigentümerinnen und Eigentümer bleibt offen, wie sich die Änderungen bei der Heizungswahl langfristig auf Investitionsentscheidungen, Energiepreise und die Erreichung der Klimaziele auswirken werden. Die Beratungen im Bundestag stehen noch ganz am Anfang. Entsprechend ist davon auszugehen, dass sich der Gesetzentwurf im weiteren Verfahren noch verändern wird.

Das zum Thema entwickelte GUTcert-Webinar Vom Gebäudeenergiegesetz GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz GModG richtet sich an Fach- und Führungskräfte im Gebäudesektor und Energieberater, die sich frühzeitig mit den geplanten Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes und deren möglichen Auswirkungen auseinandersetzen möchten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • 2 Std. | 13:30–15:30 Uhr
  • 150 € zzgl. MwSt.
  • Nächster Termin: 01.07.2026

 

Ansprechperson

Bei Fragen oder Anmerkungen rund um die Thematik wenden Sie sich gerne an Jan Russ.