Besondere Ausgleichsregelung – neue Hinweis- und Merkblätter für 2020

Stromkostenintensive Unternehmen können durch die Besondere Ausgleichsregelung ggf. einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen – jetzt sind neue Merkblätter erschienen

Im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) können Unternehmen mit einem Stromverbrauch von über 5 GWh im letzten abgeschlossen Geschäftsjahr mit dem Nachweis eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS den Antrag auf Begrenzung bzw. Reduktion der EEG-Umlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Grundlage sind §§ 63 ff. EEG 2017.

Bei Unternehmen, die weniger als 5 GWh Strom verbrauchen, reicht der Nachweis des Betriebs eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz (gemäß SpaEfV).

Sinn und Ziel der BesAR

Die Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien sollten durch das EEG 2017 angemessen verteilte werden, alle Stromverbraucher sollten dabei adäquat beteiligt werden, jedoch ohne dabei die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromkostenintensiven Industrie zu gefährden. Durch die Entlastungsmöglichkeit der BesAR wird den negativen Auswirkungen (wie zum Beispiel: Abwanderung ins Ausland) aufgrund der Mehrbelastung durch die EEG- Umlage entgegengesteuert.

Neue Merkblätter für das Antragsjahr 2020

Wie jedes Jahr hat das BAFA jetzt das neuen Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen (Stand 03.03.2020) und das neue Hinweisblatt zur Stromkostenabgrenzung (Stand 03.03.2020) für das Antragsjahr 2020 veröffentlicht.

Fristen zur Antragsstellung

Bei einer Antragsstellung bis zum 15. Mai 2020 wird das BAFA eine Vollständigkeitsprüfung vornehmen und ggf. Unterlagen nachfordern. Alle anderen Anträge inkl. fristrelevanter Unterlagen müssen bis zur gesetzlichen Ausschlussfrist am 30. Juni 2020 vollständig beim BAFA eingereicht werden. Bei neu gegründeten Unternehmen (§ 64 Absatz 4 EEG 2017) gilt die verlängerte Ausschlussfrist bis zum 30. September 2020.

Auswirkungen der Corona-Pandemie

Wie sich die aktuelle Corona-Pandemie auf die Antragstellung auswirkt und ob sich BAFA und BMWi noch zu Fristverschiebungen äußern wird, ist zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.
Die GUTcert hält Sie tagesaktuell auf dem Laufenden. Unsere diesbezügliche FAQ-Seite zu allen Regelungen und Fristen finden Sie hier.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Besondere Ausgleichsregelung? Wenden Sie sich gerne an Jochen Buser oder Lisa Ziersch.

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