Energieaudits während der Corona-Pandemie – Info vom BMWi

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) äußert sich in einem Rundschreiben zum Umgang mit Energieauditfristen.

In einem E-Mail Rundschreiben vom 7. April 2020 erläutert das BMWi, wie energieauditpflichtige Unternehmen in der aktuellen Situation mit Fristeinhaltungen umgehen müssen.

Aus dem Schreiben geht deutlich hervor, dass die Schutzverpflichtungen der Unternehmen gegenüber ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen oberste Priorität haben. Es wird jedoch auch deutlich, dass Unternehmen, die ihr Energieaudit aufgrund der Corona-Pandemie nicht fristgerecht durchführen, nicht vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sanktioniert werden. Das BAFA geht laut dem Schreiben eher von einer unverschuldeten Fristversäumnis aus, da es sich bei der Corona-Pandemie um einen objektiven Hinderungsgrund handelt.

Verschiebung oder Fristverlängerung nicht notwendig

Das BAFA hält eine Verlängerung oder Verschiebung der gesetzlichen und europarechtlichen Frist zur Durchführung der Energieaudits für nicht erforderlich und die Verzögerung muss nicht proaktiv dem BAFA gemeldet werden. Jedoch müssen Unternehmen das Energieaudit nach Beendigung der Krise schnellstmöglich nachholen, die Nachholfrist wird demnächst auf der Webseite des BAFA bekannt gegeben.

Vor-Ort-Begehungen zwingend erforderlich

Eine Vor-Ort-Begehung ist Bestandteil der DIN EN 16247-1, somit gilt ein Energieaudit erst nach Beendigung dieser als abgeschlossen. Sollte aufgrund der aktuellen Situation keine Vor-Ort-Begehung stattfinden können, ist es zwingend erforderlich, Gründe hierfür genau zu dokumentieren. Auch wenn während der Krise keine Stichprobenkontrollen durch das BAFA erfolgen, werden diese Umstände im Nachhinein vom BAFA berücksichtigt.

Förderprogramme unverändert gesichert

Aus dem Rundschreiben geht auch klar hervor, dass die Haushaltsmittel für die bestehenden Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz und Erneuerbare Energien weiterhin uneingeschränkt vorhanden sind, insbesondere die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss, Kredit und Förderwettbewerb. Die Mittel der Programme werden nicht zugunsten der Finanzierung des Corona-Hilfspakets gemindert, bleiben also vollständig bestehen, um auch weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Konjunktur in Deutschland zu leisten.

Ansprechpartnerin

Haben Sie Fragen zum Thema Energieaudit oder zu aktuellen Fristen während der Corona-Pandemie? Wenden Sie sich gerne an Lisa Ziersch.

 

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