„Energieberatung im Mittelstand“ – Erneute Änderungen im Förderprogramm

Die Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand verändert wegen der aktuellen Corona-Krise die Auszahlungspraxis.

Aufgrund der aktuellen Covid19-Pandemie schafft das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Erleichterung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), um geförderte Energieberatungen in Anspruch zu nehmen. Beantragte Zuschüsse können nun direkt an das Beratungsunternehmen ausgezahlt werden. Das beratene Unternehmen muss also nicht mit dem gesamten Honorar in Vorleistung gehen sondern zahlt nur den Eigenanteil – vorausgesetzt natürlich, das Beratungsunternehmen ist einverstanden.  

Alle weiteren Informationen dazu finden Sie auf der BAFA- Energieseite zur Bundesförderung.

Haben Sie Fragen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Audits und Zertifizierungen? Schauen Sie gerne auf unserer FAQ-Seite vorbei.

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