Frist 30.06.2020 – BesAR & EnSTransV

Frist zur Einreichung des Antrages auf Besondere Ausgleichsregelug (BesAR) läuft am 30.06.2020 ab | Meldung nach Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) endet

Als kurze Erinnerung für Sie, im Folgenden ein paar wichtige Fristen, die demnächst ablaufen:

BesAR

Am 30.6.2020 endet (eigentlich) für stromkostenintensive Unternehmen bzw. Schienenbahnunternehmen (§§63 ff EEG, 2017) die materielle Ausschlussfrist zur Antragsstellung für die Besondere Ausgleichsregelung. Auf Grund der aktuellen Lage in der Corona-Pandemie wurde diese Frist jedoch etwas aufgeweicht.

Die reguläre Antragsstellung muss zwar fristgerecht zum 30.06.2020 über das ELAN-K2 Portal gestellt werden, jedoch ist es, durch die am 29.05.2020 in Kraft getretene Gesetzesänderung des EEG 2017 (Bundesblatt Jahrgang 2020 Teil 1 Nr. 24, 28. Mai 2020 S. 1070-1072) möglich, im Antragsjahr 2020 fristrelevante Unterlagen, wie die Wirtschaftsprüferbescheinigung und das Zertifikat gemäß § 64 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 2 EEG 2017, bis zum 30.11.2020 (§ 103 Absatz 8 EEG 2017) nachzureichen. Dabei können an entsprechender Stelle leere Dokumente hochgeladen werden, inklusive einer kurzen Erklärung, wann mit der Nachreichung zu rechnen ist (siehe BAFA-Homepage).

EnSTransV

Seit knapp drei Jahren gibt es die wiederkehrende Pflicht gemäß der EnSTransV, beihilferelevante Steuerbegünstigungen zu melden. Durch den neuen Schwellenwert, der aus der letzten gesetzlichen Änderung hervorgeht, sind Meldungen nur dann erforderlich, wenn das Begünstigungsvolumen mehr als 200.000 € im Kalenderjahr auf die jeweilige Steuerbegünstigung gemäß EnSTransV beträgt.

In diesem Jahr sind jedoch erstmals auch die Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG („grüner Strom“) und § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG („dezentrale Anlage bis 2 MW“), ab 01.07.2019 dazuzuzählen. Alle weiteren anzeigepflichtigen Begünstigungen finden Sie auf der Seite des Zolls.

Fragen oder Hinweise zum Thema Fristen im Energiebereich richten Sie gerne an Frau Lisa Ziersch.

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