Neuigkeiten zum Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG

Nach erster Lesung am 18.06.20 im Bundestag wurde der Entwurf zur Änderung des BEHG nun an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen

Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz wurde ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt. Der Bundesrat hatte 2019 wegen steuergesetzlicher Regelungen zur Umsetzung des Klimapakets 2030 den Vermittlungsausschuss angerufen, woraufhin sich Bundestag und Bundesrat auf eine Erhöhung der Zertifikatspreise abgestimmt hatten. Die Bundesregierung kündigte an, ein entsprechendes Gesetz zu entwerfen.

Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Der vorliegende Entwurf zum Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (19/19929) setzt diese Ankündigung um. Die Zertifikatspreise sollen in den kommenden Jahren wie folgt erhöht werden:

2021: von 10 auf 25 Euro
2022: von 20 auf 30 Euro
2023: von 25 auf 35 Euro
2024: von 30 auf 45 Euro
2025: von 35 auf 55 Euro.

Der bisherige Preiskorridor von 35-60 Euro im Jahr 2026 erhöht sich auf 55-65 Euro.

Um den durch den höheren Einstiegspreis der Emissionszertifikate entstehenden potentiellen Nachteilen einiger Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu begegnen, soll die Bundesregierung außerdem ermächtigt werden, bereits vor dem 1. Januar 2022 Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage (Auslagerung von Kohlenstoffdioxidemissionen aus dem EU-Emissionshandelssystem) zu regeln.

Das Änderungsgesetz soll noch vor der am 4. Juli 2020 startenden parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden.

Hier finden Sie die Links zur Pressemitteilung zur 1. Lesung der BEHG-Änderung und zum Entwurf zur Änderung des BEHG.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Brennstoffemissionshandel? Wenden Sie sich gerne an Frank Blume.

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