Bundesregierung verabschiedet neues Gesetz zum Kohleausstieg

Bundestag und Bundesrat beschlossen den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038, maßgeblich geregelt im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG)

Ziel des KVBG ist es, die Erzeugung elektrischer Energie durch den Einsatz von Kohle in Deutschland bis zum komplettausstieg stetig zu reduzieren, um Emissionen zu vermeiden.

Zu diesem Zweck wird die Bundesnetzagentur noch in 2020 Ausschreibungen für Steinkohleanlagen und Braunkohlekleinanlagen durchführen. Für die Ausschreibungen sind neben den gesetzlichen Regelungen im KVBG insbesondere die Festlegungen (§ 62 KVBG) und die Formatvorgaben der Bundesnetzagentur (§ 11 Abs. 3 KVBG) als verbindlich zu beachten.

Für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren müssen beim Gebot verschiedene Angaben gemacht werden. Hierzu zählen u.a. auch die gesamten testierten historischen CO2-Emissionen der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre vor dem Gebotstermin. Die Anforderungen an und der Umfang dieses Nachweises hängen von der Anlagenkonstellation und der bisherigen CO2-Berichterstattung ab und müssen in jedem Fall von einer Prüfstelle nach § 21 TEHG bestätigt sein. Eine Übersicht der wichtigsten Eckpunkte zum Ausschreibungsverfahren finden Sie hier. Alle relevanten Hinweise, Gesetze, Vorlagen und Fristen zum Kohleausstieg finden sich auf der Website der Bundesnetzagentur.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum KVBG? Wenden Sie sich gerne an Andreas Mucha.

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