Neuerungen im HkN: Klärschlamm Heizwerte, ITAD-Tabelle und Corona

Herkunftsnachweise dürfen virtuell in Augenschein genommen werden. Für alle, die Klärschlamm verbrennen, wurde die Heizwert Formel verändert und die ITAD Tabelle angepasst

Wegen der Corona-Situation mussten wir leider unseren beliebten jährlichen „Erfahrungsaustausch für MHKW im Herkunftsnachweisregister“ verschieben. Er wird jedoch im nächsten Jahr stattfinden. Hoffentlich entspannt sich die Situation bis dahin wieder, damit wir uns ggf. direkt bei einer thermischen Abfallbehandlungsanlage zusammenfinden können.

Mit dem Schreiben von 03.11.2020 hat die HkNR Abteilung im Umweltbundesamt die virtuelle Inaugenscheinnahme von Biomasseanlagen zugelassen. Die Regelung finden Sie hier. Sie ist bis zum 30.04.2021 gültig, sofern „der*die Umweltgutachter*in über Datenfernzugriff, Telefonate, Fotografien, Videoanrufe oder Videoaufzeichnungen alle erforderlichen Informationen erlangen kann“. Das bedeutet, dass wir aktuelle Fotos/Videos für das Audit benötigen. Folgende Beispiele wären hier relevant: technische Einrichtungen (z.B. Kessel, Bunker, Eingang, Ballenlager, Turbine...), potenzielle technische Änderungen, Messgeräte (z.B. für Öl, Abfall, Strom, Notstromaggregat...).

Klärschlamm Heizwert Methodik

Nach den neuen Nutzungsbedingungen des Umweltbundesamtes im Juni, müssen alle thermischen Abfallbehandlungsanlagen, die Klärschlamm verbrennen, die neue Klärschlamm Heizwert Formel verwenden:

Die Grafik zeigt den unteren Heizwert der Originalsubstanz HuOS als Funktion ihres Wassergehaltes WG gemessen in %.
Hierbei wird empfohlen, einen oder mehrere Mittelwerte zu ermitteln. Anhand Trockensubstanz (TS) Analysen ist der Mittelwert für den Umweltgutachter nachvollziehbar zu bestimmen. Zusammen mit den Nachweisen (Analyse-Berichte) kann der Umweltgutachter den richtigen Heizwert bestimmen. Die Anzahl der benötigten Analysen/Bestimmungen hängt von der Heterogenität und zeitlichen Veränderung des Abfallschlüssels ab. Eine erneute / wiederholte Bestimmung sollte besonders bei wesentlichen Änderungen in Konsistenz / Anlieferer / hohe Heterogenität jährlich erfolgen. Dabei sollte insb. die Wesentlichkeit des Abfallschlüssels in der Gesamtabfallmenge beachtet werden.

Die ermittelten Klärschlammwerte werden in die ITAD Tabelle ab Zeile 44 übertragen. Als Zwischenlösung wäre auch die Verwendung der alten Werte denkbar, aber nur nach Rücksprache mit Ihrem Umweltgutachter. Zusammen mit der ITAD haben wir die sog. „ITAD Tabelle“ erarbeitet. Wir bitten Sie, diese ab Januar 2021 zu verwenden. Diese Datenerhebung wurde schon am 20.10.2020 durch den ITAD Verteiler kommuniziert und Sie können die Tabelle hier herunterladen. Die Änderungen betreffen nur die neuen Klärschlammwerte.

Aktuelle Informationen zum Fachbereich HkNR erhalten Sie auch auf Twitter und XING. Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen Ihnen Christiane Helbig und Nicolas Fouquet gerne zur Verfügung.

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