Primärenergiefaktoren nach AGFW FW 309-1

Sie sind Betreiber oder Planer eines Fernwärmenetzes und benötigen ein fPGutachten über den Primärenergiefaktor Ihrer Fernwärme? Dann sind Sie bei der GUTcert genau richtig!

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 08.08.2020 begrenzt die maximal zulässige Jahresmenge des gebäudespezifischen Primärenergie­bedarfes und realisiert damit eine ganzheitliche Betrachtung bei der Gestaltung der Energieversorgung von Gebäuden.

AGFW FW 309-1

Das Ermitteln des Jahres­primärenergie­bedarfes – also der Energiemenge, die zur Deckung des Jahresheiz­energie­bedarfs und des Trinkwasserwärmebedarfs benötigt wird – beinhaltet auch die Aufwendungen und Verluste, die beim Gewinnen bzw. Erzeugen sowie beim Transport der Primärenergie zum Gebäude entstehen. Diese vorgelagerten Verluste werden in den Primärenergiefaktoren, kurz fP, der Energieträger berücksichtigt. Die Primärenergiefaktoren fossiler und regenerativer Brennstoffe sind dabei im Wesentlichen konstant.

Der Sonderfall Fernwärme weist, bedingt durch die Vielfalt der Möglichkeiten der Wärmeerzeu­gung (u.a. durch Kraft-Wärme-Kopplung – KWK), eine große Bandbreite auf. Fernwärme ist definitionsgemäß die gewerbliche Lieferung von Wärme und umfasst auch den Begriff „Nahwärme“.

In Deutschland wird zur Bewertung von KWK-Anlagen die Stromgutschriftmethode angewendet, die als Standardmethode im Arbeitsblatt FW 309-1 der AGFW beschrieben ist. Dieses Arbeitsblatt dient dabei als Anwendungs- und Auslegungshilfe zu den geltenden Normen und Gesetzen, da diese Dokumente Regelungslücken aufweisen. Die alte Version aus dem Jahre 2014 bezieht sich noch auf die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV. Aufgrund gesetzlicher Veränderungen durch das GEG wurde im November 2020 neuer Entwurf der FW 309-1 ausgearbeitet, der die alte Version künftig ablösen wird.

AGFW FW 308

Gleichzeitig mit dem Koppelprozess in KWK-Anlagen können zudem ungekoppelter Strom und ungekoppelte Wärme produziert werden. In solchen Betriebssituationen (Mischbetrieb) können nur die Gesamtwärme, der Gesamtstrom und der Gesamtbrennstoff gemessen werden. Die anderen Teilmengen können nur rechnerisch ermittelt werden. Insbesondere der KWK-Strom steht im Mittelpunkt des Interesses, da nur dieser im KWK-Gesetz förderfähig ist. Diese Berechnungen sind Gegenstand des Arbeitsblattes FW 308.

Zugelassene fP-Gutacher

Um den KWK-Strom und Primärenergiefaktoren berechnen zu können, ist eine Prüfung bei der AGFW notwendig. Seit Januar hat die GUTcert einen weiteren zugelassenen fP-Gutachter nach AGFW FW 609 in ihren Reihen, sodass sie hier ab sofort breiter aufgestellt ist und Anfragen bedarfsgerecht bearbeiten kann.

Ansprechpartner

Für weitere Fragen rund um das Thema Primärenergiefaktor, AGFW FW 309-1 und FW 308 wenden Sie sich gerne an Frank Blume.

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