Bundesregierung beschließt Klimaschutz-Sofortprogramm für 2022

Die Bundesregierung hat zusätzlich zum aktualisierten Klimaschutzgesetz ein Klimaschutz-Sofortprogramm für 2022 in Höhe von rund 8 Mrd. Euro beschlossen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Inhalte

In der aktuellen Version des Klimaschutzgesetzes wurde das Ziel zur Treibhausgasneutralität von 2050 auf 2045 vorgezogen. Zusätzlich sollen 2030 die Emissionen auf nunmehr 65 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden (für 2040 auf 88 Prozent). Ab dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Netto Treibhausgasemissionen an. Die CO2-Minderungsziele wurden dafür in den verschiedenen Sektoren ambitionierter gestaltet. Natürliche CO2-Senken wie Wälder und Moore, die Kohlenstoffdioxid auf natürlichem Wege speichern, werden zudem stärker gefördert. Ab 2022 wird ein Expertenrat für Klimaschutz alle zwei Jahre den Fortschritt der Maßnahmen auswerten.

Das Klimaschutz-Sofortprogramm:

Zusammen mit dem novellierten Klimaschutzgesetz wurde ein Klimaschutz-Sofortprogramm in Höhe von 8 Mrd. Euro beschlossen. Im Fokus liegen dabei vor allem die Bereiche Industrie, Energie, Gebäude und Verkehr. Hier sind die wesentlichen Maßnahmen im Überblick:

Industrie:

Die Maßnahmen im Industriesektor in Höhe von 860 Mio. Euro beinhalten u.a. ein Investitionsförderprogramm der Stahlindustrie für die Umstellung auf Wasserstoff, ein Förderprogramm für die chemische Industrie (Chemistry4Climate) und die Erweiterung der Klimaschutzverträge für klimafreundliche Produkte, die höhere Betriebskosten ausgleichen. Zudem wird ein Zertifizierungssystem für den CO2-Fußabdruck von Produkten entwickelt. Außerdem wird ein Pilotprojekt für grünen Stahl gestartet.

Energie:

Der Energiesektor wird mit zusätzlichen 95 Mio. Euro gefördert. Die Erschließung von Wärmenetzen wird von 30% (KMU: 40%) auf 40% (KMU: 50%) der Investitionskosten erhöht. Außerdem wird ein neues Förderprogramm für Offshore-Windkraftanlagen für die Erzeugung von Wasserstoff geschaffen.

Gebäude:

Der Bund stellt zusätzlich 5,5 Mrd. Euro für die Sanierung und den Neubau von energieeffizienten Gebäuden und den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Zudem sollen die energetischen Mindeststandards von Neubauten angehoben und ab 2023 keine Heizungen mehr gefördert werden, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Verkehr:

Es werden über 1 Mrd. Euro für neue Radwege, den Ausbau und die Digitalisierung des Schienennetzes, für Wasserstraßen und klimafreundliche Schiffe eingeplant. Außerdem soll die Ladeinfrastruktur zusätzlich unterstützt werden. Weiterhin wird sich der Bund für eine Fortschreibung der EU-Flottengrenzwerte und den Ausbau der Ladestationen in der ganzen EU einsetzen. Die Fahrzeuge der Bundesbehörden sollen bis 2025 zu 50% elektrisch fahren. Sonderfahrzeuge sind hiervon ausgenommen.

Landwirtschaft:

Für die Landwirtschaft sind 150 Mio. Euro eingeplant. Damit soll die Energieeffizienz der Landwirtschaft erhöht werden und die Forschung für klimafreundliche Landwirtschaft gefördert werden. Zudem werden GAK-Bundesmittel für den Bau von emissionsarmen Ställen, für emissionsarme Lagerstätten von Flüssigdünger und das Nachrüsten von Abdeckungen aufgestockt.

Landnutzung und Forstwirtschaft:

Über 330 Mio. Euro sollen in den Erhalt von Mooren, den Humuserhalt und -aufbau und der nachhaltigen Forstwirtschaft fließen. Dazu sollen insbesondere geschädigte Flächen wiederaufgeforstet werden und bestehende Wälder zu klimastabilen Mischwäldern umgebaut werden.

Übergreifende Maßnahmen:

Abgaben, Umlagen, Entgelte und Steuern im Energiesystem sollen reformiert werden. So soll z.B. die EEG-Umlage reduziert werden. Weiterhin sollen die klimapolitischen Fördermittel auf ihre Effizienz überprüft werden und ggf. angepasst werden.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Klimaschutz-Sofortpaket? Wenden Sie sich gerne an Frank Blume.

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums

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