„Effiziente und grüne Wärme": Qualitäten der KWK-Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien im Herkunftsnachweisregister integriert

Für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien bestehen seit längerem diverse rechtliche Anforderungen und es gibt unterschiedlichste Label zu Qualität und Herkunft. Wie sieht es bei der Wärme aus?

In der bisherigen Klimaschutzpolitik und dem gesellschaftlichen Interesse hat die erzeugte Wärme bisher eine nachgelagerte Rolle eingenommen. In den Klimazielen des Europäischen Grünen Deals liegt der besondere Fokus vor allem auf der Stromerzeugung und in den energieintensiven Industriezweigen sowie auf der Steigerung des Anteils von aus erneuerbaren Quellen erzeugter Energie.

Laut Umweltbundesamt machte im Jahr 2017 der Endenergieverbrauch für fossile und erneuerbare Wärme und Kälte in Deutschland mehr als 50% des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs aus.

Bisheriger Stand

Um vor allem die Primärenergie in der Wärmeerzeugung in Deutschland zu steigern, wurde die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gefördert und Vorgaben an die Effizienz der Wärmeversorgung im Gebäudebereich gesetzt (Gebäudeenergiegesetze 2020). Mit dem eingeführten nationalen Emissionshandel (BEHG) erfolgte ebenfalls eine direkte Regulierung der Wärmeversorgung über den steigenden Brennstoffpreis. Konkrete Vorgaben, wie z.B. zur Art und Herkunft der Erzeugung oder den damit verbundenen Treibhausgasemissionen, wie sie bereits seit längeren in der Stromerzeugung existieren, wurden bisher seitens der Verbraucher nicht besonders betrachtet.

Neuerung im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes

Als ersten Schritt zur Kennzeichnung der effizienten Wärmeerzeugung hat das Umweltbundesamt ab dem 01. Juli 2021 nun die Möglichkeit geschaffen, neben den bestehenden Herkunftsnachweisen für Strom zusätzlich die Erzeugung aus hocheffizienten KWK-Anlagen für Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 KW nachzuweisen. Dazu sind gemäß § 12 Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV) folgende Angaben notwendig:

  1. die Nutzung der Wärme,
  2. der untere Heizwert,
  3. die prozentuale Primärenergieeinsparung,
  4. die absolute Primärenergieeinsparung,
  5. die Gesamtprimärenergieeinsparung,
  6. die erzeugten CO2-Emissionen,
  7. die absoluten CO2-Emissionseinsparungen,
  8. die Nutzwärme aus Kraftwärmekopplung,
  9. der elektrische Wirkungsgrad und
  10. der thermische Wirkungsgrad

Für die Ausstellung der kombinierten Kraft-Wärme-Kopplungs-HKN (KWK-HKN) ist die Bestätigung durch eine Umweltgutachterin / einen Umweltgutachter notwendig.

Ausblick

Die Nachweisführung für die Qualität der erzeugten Wärme und Kälte wird zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen und sich zu einem wesentlichen Entscheidungskriterium entwickeln. Beginnen Sie jetzt damit, Ihre Fern- oder Nahwärme zu bewerten und die Qualität Ihrer ökologischen und effizienten Wärmeerzeugung zu kommunizieren.

Gerne unterstützen wir Sie dabei und überprüfen Ihre Wärmebilanz durch die Energetische Bewertung von Fernwärme und Fernkälte nach AGFW- FW 309, dem Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamts oder auch nach Ihrer eigenen Auslegung zur Biowärme.

Sprechen Sie uns an!

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