Zertifizierung förderfähiger EnMS-Software seit dem 01.11.2021 verpflichtend

Mittlerweile sind über 300 Produkte in der Liste für förderfähige Energiemanagement-Software veröffentlicht worden. Ab 01.11.2021 muss die Fördertauglichkeit mit einem Zertifikat/Urkunde nachgewiesen werden.

Zur Aufnahme in die BAFA-Softwareliste EnMS muss die förderfähige Software mit der Norm für Energiemanagementsysteme der DIN ISO 50001 konform sein. Dies muss ab dem 01.11.2021 mit einem entsprechenden Zertifikat/Urkunde nachgewiesen werden.

Energiemanagement-Software und deren Funktionen

Energiemanagement-Software unterstützt Unternehmen beim Einführen eines Energiemanagementsystems nach DIN ISO 50001 und Rahmen des Energiecontrollings. Die Mindestanforderungen an die Software, die beim BAFA gelistet wird, sind vielfältig. Auch wenn das BAFA auf seiner Internetseite betont, dass die Aufnahme in die Produktliste keine Produktempfehlung ist, sind doch gewisse „Qualitätsstandards“ gefordert. So werden in den Mindestanforderungen unter anderem Funktionen verlangt wie:

  • Visualisierung von Energiedaten über verschiedene Diagramme
  • Kennzahlenbildung
  • Ausgabe zeitgesteuerter Energieberichte
  • Alarmfunktion
  • Abbilden spezifischer Energieverbräuche

Neuerungen bei der Förderung von Energiemanagement-Software

Im Rahmen der grundlegenden Novellierung des Investitionsprogramms „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ wurde zum 01.11.2021 auch das Modul 3 MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software überarbeitet, wobei die nichtförderfähigen Investitionskosten präzisiert und die Fördervoraussetzungen konkretisiert wurden.

So wurden z.B. elektrische Verteiler, Schaltanlagen oder Transformatoren, die nicht ausschließlich zum Betrieb der förderfähigen Maßnahmen dienen, sowie Erwerb, Installation und Inbetriebnahme eines Gebäudeleitsystems (inkl. relevanter Steuerungs- bzw. Regelungskomponenten) zusätzlich als nicht förderfähig benannt.

Die jeweils mit Modul 3 geförderten Betriebsstätten müssen nicht mehr notwendigerweise über eine Zertifizierung nach der DIN EN ISO 50001 oder EMAS-Verordnung verfügen. Jedoch müssen die Hersteller von Softwareprodukten nun im Rahmen einer Konformitätsprüfung zwingend untersuchen lassen, ob ihre Software die Mindestanforderungen erfüllt. Die Aufnahme einer förderfähigen Software in die BAFA-Softwareliste EnMS setzt einen Nachweis darüber voraus, dass die Software mit der DIN ISO 50001 konform ist.

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Im Laufe der letzten Jahre konnten wir zahlreiche Software-Prüfungen auf die Erfüllung der BAFA-Mindestanforderungen durchführen und entsprechende Konformitätsbestätigungen zur Vorlage beim BAFA ausstellen.

Ansprechpersonen

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema oder wünschen sich ein Angebot? Wenden Sie sich gerne an Jochen Buser oder Daria Olenew.

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