EU-ETS – Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen nach RED II im Jahr 2022

Hinweise der DEHSt zur Änderung der Monitoring-Verordnung (MVO), die den Mitgliedstaaten eine Verschiebung des Umsetzungsbeginns um ein Berichtsjahr ermöglicht

Aufgrund vielfältiger Verzögerungen bei der Entwicklung des notwendigen europaweiten und nationalen Rechtsrahmens hat die EU-KOM den Entwurf einer Änderungsverordnung zur Monitoring-Verordnung (MVO) vorgelegt, nach dem die Anwendung der Nachhaltigkeits- bzw. Treibhausgasminderungsanforderungen der RED II für Biomasse und Biokraftstoffe um ein Berichtsjahr verschoben werden soll. Somit können die nach Artikel 38 Absatz 5 MVO und RED II geltenden Anforderungen zwischen dem 01.01.2022 und 31.12.2022 ohne weitere Nachweise als erfüllt betrachtet werden.

Umsetzung der MVO-Änderung im Emissionshandel

Die Änderung der Monitoring-Verordnung tritt am 29.03.2022 mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft. Dazu hat die DEHSt Informationen veröffentlicht, wie die Nachhaltigkeitsanforderungen nach RED II in der Emissionsberichterstattung im Berichtsjahr 2022 umgesetzt werden sollen:

Der Emissionsfaktor Null darf für flüssige Biomasse und Biokraftstoffe weiterhin angewendet werden, wenn ein gültiger Nachhaltigkeitsnachweis vorgelegt werden kann.
Emissionen aus fester und gasförmiger Biomasse sind ohne die Vorlage von Nachhaltigkeitsnachweisen nach Artikel 38 Absatz 5 MVO abzugsfähig.

Dementsprechend müssen Nachhaltigkeitsnachweise für die im Berichtsjahr 2023 eingesetzte feste und gasförmige Biomasse erstmals mit dem Emissionsbericht im Jahr 2024 vorgelegt werden. Die genehmigten Überwachungspläne für stationäre Anlagen gelten vorerst unverändert fort, bis die angepasste Emissionshandelsverordnung 2030 mit den aktualisierten Anforderungen an Nachhaltigkeit, Treibhausgaseinsparung und Nachweisführung in Kraft getreten ist. Nach der Aktualisierung der DEHSt-Leitfäden ist eine angemessene Frist zur Überarbeitung der Überwachungspläne vorgesehen.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Nachhaltigkeitsanforderungen nach RED II? Wenden Sie sich gerne an Andreas Mucha oder David Kroll.

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