Besondere Ausgleichsregelung - BAFA Hinweise zum Antragsverfahren 2022

Trotz Wegfall der EEG-Umlage ab 01.07.2022 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dieses Jahr neuen Merkblätter veröffentlicht

Jedes Jahr veröffentlicht das BAFA neue Merkblätter für stromkostenintensive Unternehmen, die einen Antrag auf die Besondere Ausgleichsregelung stellen. Auch das Online- Portal ELAN-K2 für die Antragsstellung 2022 ist bereits geöffnet. Eine qualifizierte Eingangsbestätigung wie in den letzten Jahren (Antrag bis zum 15.05.) war von vornerein nicht geplant. Die materielle Ausschlussfrist endet am 30. Juni 2022.

Folgende Merkblätter wurden aktualisiert:

  • Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2022
  • Merkblatt für Landstromanlagen 2022
  • Merkblatt für Schienenbahnen 2022
  • Merkblatt für Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen 2022

Die aktuellen Fassungen zusammen mit den BAFA-Checklisten zur Antragsstellung finden Sie hier.

Am 28.04.2022 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die EEG-Umlage befristet vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 auf null zu reduzieren. Die dazu notwendige Gesetzesänderung für die Absenkung nach dem 01.01.2023 sind von der Bundesregierung beschlossen, jedoch ist aktuell nicht bekannt, wann genau dieses Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein wird und die Änderung in Kraft treten wird.

GUTcert berichtete bereits über die aktuellen Hinweise zum BesAR- Antragsverfahren 2022 und dass das BAFA trotz der geplanten Absenkung der EEG-Umlage auf 0 Cent pro kWh das diesjährige Antragsverfahren in gewohnter Form anbieten wird.

Alle Hinweise werden regelmäßig auf der Homepage zum Antragsverfahren der BesAR veröffentlicht.
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Besondere Ausgleichsregelung? Wenden Sie sich gerne an Lisa Ziersch.

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