Anpassungen im Umweltbonus ab 2023

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) plant, den Umweltbonus zu verlängern und auf Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge auszurichten.

Wie aus einer Kurzmitteilung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hervor geht, plant das BMWK, die Förderung mit dem Umweltbonus dahingehend anzupassen, dass der Fokus auf besonders klimafreundlichen Fahrzeuge gerichtet wird, um die starke Entwicklung der Elektromobilität zu würdigen.

Bis zum 31.12.2022 soll die aktuelle Förderung unverändert erhalten bleiben, aber:

a) ab 01.01.2023 sollen die Fördersätze reduziert und Plug-In-Hybride nicht mehr förderfähig sein.

b) ab 01.09.2023 sollen (voraussichtlich) nur noch Privatpersonen antragsberechtigt sein.

c) ab 01.01.2024 soll unter anderem der maximale Nettolistenpreis, bis zu dem Fahrzeuge förderfähig sind, auf 45.000 Euro abgesenkt und die Fördersätze vereinfacht werden.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des BMWK vom 26.07.2022.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Energieeffizienz? Wenden Sie sich gerne an Lisa Ziersch.

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