Hinweise der DEHSt zum Umgang mit veränderter Gasversorgung im Emissionshandel

Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine hat die DEHSt Informationen zur Überwachung und Berichterstattung bei einer möglichen Erdgas-Mangellage veröffentlicht.

Kommt es zu einer Änderung im Betrieb der Anlage, wird z.B. ein neuer Brennstoff eingesetzt oder ändert sich eine Emissionsquelle, sind solche erheblichen Änderungen der DEHSt mit einem angepassten Überwachungsplan anzuzeigen.
Veränderungen aufgrund einer Erdgas-Mangellage können der DEHSt formlos gemeldet und in einem aktualisierten Überwachungsplan nachgereicht werden. Kommt es zu einer geänderten Kategorisierung eines Stoffstroms oder der Anlage, muss der Überwachungsplan nicht angepasst werden, wenn die Kategorisierungsschwelle im nächsten Berichtsjahr absehbar nicht noch einmal überschritten wird.

Vorübergehende Änderung der Überwachungsmethodik

Sind Maßnahmen, wie z.B. eine Notabschaltung erforderlich, führen diese zu einer vorübergehenden Änderung der Überwachungsmethodik. In diesen Fällen genügt eine Mitteilung an die DEHSt mit Angaben nach Art. 23 Abs. 2 MVO (Grund für die Abweichung, zwischenzeitlich angewandte Methodik). Der Überwachungsplan muss nicht angepasst werden. Entstehen durch eine veränderte Nutzung von Brennstoffen Auswirkungen auf die Erfassung der zuteilungsrelevanten Daten für die kostenlose Zuteilung, ist keine Änderung des Methodenplans notwendig, sofern keine Pflicht zur Einreichung eines geänderten Überwachungsplans besteht.

Unverhältnismäßigkeit einer Maßnahme

Führt eine Änderung des Betriebs dazu, dass die MVO höhere Anforderungen an die Bestimmung der Treibhausgasemissionen stellt, kann der Anlagenbetreiber von diesen Anforderungen abweichen. Dafür muss nachgewiesen werden, dass die Kosten einer notwendigen Maßnahme unverhältnismäßig sind. Der befristete Zeitraum zur Umsetzung der Maßnahme kann dabei als Abschreibungsdauer einfließen.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Emissionshandel? Wenden Sie sich gerne an Andreas Mucha oder David Kroll.

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