Green Claims – nachhaltige Kaufentscheidungen fördern und Greenwashing vermeiden

Einer Studie der EU Kommission aus 2020 zufolge wurden 53,3% der geprüften Umweltaussagen in der EU als vage, irreführend oder unfundiert beurteilt und 40% waren nicht belegt.

Mit dem Vorschlag der Kommission vom 22. März 2023 sollen die Verbraucher größere Klarheit im Bereich nachhaltige Kaufentscheidungen erhalten und Unternehmen mit belegbaren Anstrengungen leichter erkennbar sein.

Da es bisher keine allgemeingültigen Vorschriften zu freiwilligen Umweltaussagen, sogenannten Green Claims von Unternehmen gibt, ist ein gezieltes Bekämpfen von Greenwashing nicht möglich. Folge ist, dass ungleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Markt entstehen und Green Claims und deren Belastbarkeit meist auf Basis des Wettbewerbsrecht über Gerichtsverfahren geprüft werden.

Der am 22. März 2023 veröffentlichte Vorschlag ergänzt den Vorschlag vom März 2022 zur „Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“, indem neben einem allgemeinen Verbot irreführender Werbung spezifische Vorschriften für Umweltaussagen festgelegt werden. Damit wird eine wichtige Zusage der Kommission im Rahmen des europäischen Grünen Deals umgesetzt.

Der Vorschlag der Kommission beinhaltet Mindeststandards, die Unternehmen einhalten müssen, wenn Sie Umweltaussagen zu ihren Produkten und Dienstleistungen tätigen. Bevor Unternehmen eine der fraglichen Arten von Green Claims in ihre Verbraucherinformationen aufnehmen, müssen diese Angaben künftig unabhängig und regelmäßig überprüft und anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse belegt werden.

Green Claims und Umweltzeichen

Mit den sogenannten Green Claims, sind umweltbezogene Werbeaussagen wie „klimaneutraler Versand“, „ozeanfreundlicher Sonnenschutz“ oder „T-Shirt aus recycelten PET-Flaschen“ gemeint. Außerdem soll Klarheit in den Dschungel der zunehmend auf dem Markt erscheinenden öffentlichen und privaten Umweltzeichen gebracht werden. Derzeit gibt es ca. 230 verschiedene Zeichen, was bei Verbrauchern zu Verwirrung und Misstrauen führt.

Ausgenommen im Vorschlag der Kommission sind Umweltaussagen und -zeichen, die unter bestehende oder künftige EU-Vorschriften fallen, wie das EU-Umweltzeichen oder das EU-Bio-Logo für biologische Lebensmittel. Die Zuverlässigkeit dieser Zeichen ist durch die geltenden Rechtsvorschriften bereits gewährleistet. Für neue private Systeme wird die Anforderung sein, nachzuweisen, dass ihre Umweltziele ehrgeiziger sind als diejenigen bestehender Systeme.

Zuverlässige, klar gekennzeichnete und überprüfbare Informationen für Verbraucher

Durch verschiedene Vorschriften wird sichergestellt werden, dass die Erkenntnisse sachdienlich kommuniziert werden. Pauschale Bewertungen über Umweltauswirkungen eines Produkts durch Werbeaussagen und Zeichen werden nicht mehr zugelassen sein.

Ziel dieses Vorschlags ist es weiterhin, Produkte besser vergleichen zu können. Werden Produkte oder Organisationen miteinander verglichen, dann sollte der Vergleich auf gleichwertigen Informationen und überprüfbaren Daten beruhen.

Mit dem Vorschlag wird klar erkennbar sein, welche Unternehmen echte Anstrengungen zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit ihrer Produkte unternehmen. Auf diese Weise wird der Vorschlag dazu beitragen, gleiche Ausgangsbedingungen in Bezug auf Aussagen zur Umweltleistung von Produkten zu schaffen und das Betreiben von Greenwashing wird eingedämmt.

„Umweltaussagen sind allgegenwärtig: von ozeanfreundlichen T-Shirts, CO2 neutralen Bananen und bienenfreundlichen Säften bis hin zum Versand mit 100%iger CO2-Kompensation. Leider entbehren diese Aussagen nur allzu oft jeglicher Nachweise oder Begründung. Dies öffnet Grünfärberei Tür und Tor und benachteiligt Unternehmen, die wirklich nachhaltige Produkte herstellen. Viele Europäerinnen und Europäer wollen durch ihre Kaufverhalten zu einer nachhaltigeren Welt beitragen. Wir müssen dafür sorgen, dass sie den Umweltaussagen vertrauen können. Mit diesem Vorschlag geben wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Gewissheit, dass etwas, das als umweltfreundlich verkauft wird, auch tatsächlich umweltfreundlich ist.“ (Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal - 22/03/2023)

Mehr zum Thema

Aktuell planen wir ein kostenloses Webinar zum Thema Green Claims Anfang Mai 2023. Weitere Informationen werden wir im April-Newsletter und auf unseren Kanälen über die sozialen Medien veröffentlichen.

Thematisiert wird der rechtliche Rahmen um Klimaneutralitäts-Claims sowie die damit verbundenen Klagen der näheren Vergangenheit. Weiterhin wird der Vorschlag der Kommission vom 22. März 2023 vorgestellt und auf Anforderungen eingegangen, die dadurch auf Unternehmen zukommen.

Ansprechperson

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Green Claims oder zur Anmeldung zum Webinar? Wenden Sie sich gerne an Florian Himmelstein.

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