FAQs zur Umsetzung der EnSimiMaV veröffentlicht

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beantwortet die dringlichsten Fragen zur Umsetzung der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen.

Mit der Veröffentlichung der FAQs werden nun endlich einige Fragezeichen aufgelöst, wie in vielen neuen Anforderungen, steckt der Teufel bekanntlich im Detail. Die vom BMWK veröffentlichen FAQs zur Umsetzung der Anforderungen aus §4 der EnSimiMaV verstehen sich als „unverbindliche Rechtsansicht“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Unter anderen werden die folgenden Fragestellungen erörtert.

  • Welche spezielleren „Anforderungen zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen“ sind in § 4 Abs. 3 EnSimiMaV gemeint?
  • Sind auch öffentliche Einrichtungen von der Verordnung betroffen?
  • Wie ist mit "Sonderfällen" zur Einhaltung der 18-Monatsfrist umzugehen?
  • Auf welche Energieeffizienzmaßnahmen eines Energiemanagementsystems bezieht sich die EnSimiMaV?
  • Sind auch Maßnahmen an gemieteten Objekten umzusetzen?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie in den FAQs:

Fragen und Antworten zu §4 Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen

Darüber hinaus gibt es auch für weitere Fragestellungen, insbesondere zur Thematik „Hydraulischer Abgleich“ mittlerweile FAQs und weitere Hilfen im Netz, über die Internetseite Freie und Hansestadt Hamburg oder auch über einzelne Unternehmen, wie z.B. Danfoss mit ihrem Whitepaper „Sieben auf einen Streich – Wege zur schnellen Umsetzung der EnSimiMaV.

Ansprechpersonen

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema EnSimiMaV oder der DIN EN 17364 (VALERI)? Wenden Sie sich gerne an David Kroll oder Jochen Buser oder besuchen Sie unsere Homepage.

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