Neuerungen in der Gewerbeabfallverordnung

Kurzer Überblick über die Gewerbeabfallverordnung und was ab jetzt bei der Trennung von Bioabfällen beachtet werden muss.

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) wurde mit umfassenden Verschärfungen im Jahr 2017 als Novelle veröffentlicht. Sie regelt den Umgang mit gewerblichen Abfällen auf Gesetztes Ebene. Ihr Ziel ist es, die Förderung des Recyclings durch die getrennte Sammlung definierter Abfallfraktionen zu erreichen und den Anteil der thermischen Verwertung stark zu reduzieren. Unternehmen werden dazu aufgefordert, eine Getrenntsammelquote zu etablieren. Liegt diese unter 90%, müssen die Abfälle an Vorbehandlungsanlagen gesendet werden. Bei einer Quote von über 90% entfällt diese Pflicht. Die Gewerbeabfallverordnung setzt außerdem noch technische Voraussetzungen für Vorbehandlungsanlagen voraus: Sie müssen eine Sortierquote von 85% und eine Recyclingquote von 30% nachweisen.

Neuerungen in der GewAbfV

Im Jahr 2022 wurden Neuerungen in der GewAbfV veröffentlicht. Diese Neuerungen betreffen vor allem die getrennte Sammlung von Bioabfällen. Sie sind nun in verpackte und unverpackte Bioabfälle zu unterteilen – vor 2022 wurde eine gemischte Sammlung akzeptiert. Seit Mai 2023 gibt es nun neue Vorgaben zum Umgang mit verpackten Bioabfällen: Sie sind einer Verpackungsentfrachtung zuzuführen, bevor das Recycling oder die stoffliche Verwertung erfolgt.

Bei Fragen zu den Neuerungen der Gewerbeabfallverordnung wenden Sie sich gerne an unser Team der GUTcert.

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