Emissionshandel für Stationäre Anlagen und Luftverkehr
Die komplexen Anforderungen der Emissionsberichterstattung ändern sich ständig – für Unternehmen wird es zunehmend schwierig, neuen Entwicklungen immer fristgerecht und regelkonform nachzukommen. Mit neuen Anforderungen wie dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) und dem EU-ETS 2 steigt die Komplexität bei der Emissionsberichterstattung.
Nach den europäischen Richtlinien 2003/87/EG und 2015/757 sind Anlagen- und Luftverkehrsbetreiber sowie Schifffahrtsunternehmen verpflichtet, die durch sie verursachten Emissionen zu ermitteln und jährlich zu berichten. Die Grundlage dazu bilden Überwachungspläne (Monitoringkonzepte), in denen Überwachungsmethodik und Emissionsdatenmanagement vollständig und transparent zu beschreiben sind.
Darüber hinaus prüfen wir unabhängig die jährliche Berichterstattung/Konformitätserklärung gemäß Verordnung (EU) Nr. 2024/573 (F-Gas-Verordnung der Europäischen Kommission) in Verbindung mit (EU) 2016/879.
Vorteile der Zertifizierung
Transparenz
Der ausführliche Prüfbericht mit Hinweisen zur systematischen Verbesserung von Datenqualität und Prozessbeschreibungen ist ein Plus für Ihre zukünftigen Jahresberichte.
Effizienz
Wir sind viele, schnell und effektiv: Ihr zeitlicher Aufwand wird minimiert und eine fristgerechte Verifizierung bei rechtzeitiger Auftragsvergabe garantiert durch unseren breit aufgestellten Umweltgutachter- und Auditorenpool.
Fachübergreifende Expertise
Unsere Fachexperten verfügen über langjährige Erfahrungen im Emissionshandel und sind bei Bedarf zusätzlich qualifiziert, nach ISO 14001, ISO 9001 oder ISO 50001 u.a. zu zertifizieren.
Für Sie da
Sie sind immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen und können sich mit unserem zentralen Energieteam jederzeit auf kompetente Ansprechpersonen in allen Verfahrensfragen verlassen.
Globales Netzwerk
Ihre weltweiten Dependancen sind bei uns in guten Händen – durch unser globales Netzwerk innerhalb der AFNOR-Group. Wir sprechen Ihre Sprache, egal wo.
Leistungen im Emissionshandel
CBAM
Der Carbon Border Adjustment Mechanism ist der europäische CO2- Grenzausgleichsmechanismus
Paris Agreement Crediting Mechanism (PACM) und der Kompensationsmarkt
Auf der Weltklimakonferenz in Belém wurde der lang erwartete Mechanismus zur Ausstellung und zum Handel von Emissionsgutschriften vorgestellt. Kann dieser neue Rahmen dem freiwilligen und regulierten Kompensationsmarkt wieder mehr Glaubwürdigkeit verleihen?
CDP-Berichterstattung 2026: Mit verifizierten Emissionsdaten zum besseren Score
Das Carbon Disclosure Project (CDP) startet in die nächste Berichtsperiode. Um eine erfolgreiche Einreichung sicherzustellen, halten wir Sie über die wichtigsten Informationen und Fristen auf dem Laufenden.
EU-ETS 2: Fristverschiebung und Ablauf Emissionsberichterstattung 2025
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) verschiebt die Abgabefrist für EU-ETS-2-Emissionsberichte 2025 auf den 31.05.2026. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Neue ETS-2-Pflichten: Kompaktes Wissen im kostenlosen Webinar
Erfahren Sie im kostenlosen Webinar, welche Pflichten im ETS 2 ab dem Berichtsjahr 2025 auf Sie zukommen und wie die Verifizierung durch die GUTcert abläuft: praxisnah und verständlich erklärt.