Leistungen
im Bereich
Emissionshandel

Verifizierung von Treibhausgasen für Stationäre Anlagen und Luftverkehr
Ihre Ansprechperson

Emissionshandel für Stationäre Anlagen und Luftverkehr

Die komplexen Anforderungen der Emissionsberichterstattung ändern sich ständig – für Unternehmen wird es zunehmend schwierig, neuen Entwicklungen immer fristgerecht und regelkonform nachzukommen. Mit neuen Anforderungen wie dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) und dem EU-ETS 2 steigt die Komplexität bei der Emissionsberichterstattung.

Nach den europäischen Richtlinien 2003/87/EG und 2015/757 sind Anlagen- und Luftverkehrsbetreiber sowie Schifffahrtsunternehmen verpflichtet, die durch sie verursachten Emissionen zu ermitteln und jährlich zu berichten. Die Grundlage dazu bilden Überwachungspläne (Monitoringkonzepte), in denen Überwachungsmethodik und Emissionsdatenmanagement vollständig und transparent zu beschreiben sind.

Die GUTcert ist eine der führenden Prüfstellen im Emissionshandel und mit einer vollumfänglichen Branchenzulassung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) registriert. Mit langjähriger Erfahrung verifizieren wir Emissionsberichte aller Branchen mit stationären Anlagen im europäischen und nationalen Emissionshandel. Aufgrund unserer Kontakte zu Industrie, Beratern und der Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) können wir Sie frühzeitig über Änderungen im Emissionshandel informieren.

Darüber hinaus prüfen wir unabhängig die jährliche Berichterstattung/Konformitätserklärung gemäß Verordnung (EU) Nr. 2024/573 (F-Gas-Verordnung der Europäischen Kommission) in Verbindung mit (EU) 2016/879.

Vorteile der Zertifizierung

Transparenz

Der ausführliche Prüfbericht mit Hinweisen zur systematischen Verbesserung von Datenqualität und Prozessbeschreibungen ist ein Plus für Ihre zukünftigen Jahresberichte.

Effizienz

Wir sind viele, schnell und effektiv: Ihr zeitlicher Aufwand wird minimiert und eine fristgerechte Verifizierung bei rechtzeitiger Auftragsvergabe garantiert durch unseren breit aufgestellten Umweltgutachter- und Auditorenpool.

Fachübergreifende Expertise

Unsere Fachexperten verfügen über langjährige Erfahrungen im Emissionshandel und sind bei Bedarf zusätzlich qualifiziert, nach ISO 14001, ISO 9001 oder ISO 50001 u.a. zu zertifizieren.

Für Sie da

Sie sind immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen und können sich mit unserem zentralen Energieteam jederzeit auf kompetente Ansprechpersonen in allen Verfahrensfragen verlassen.

Globales Netzwerk

Ihre weltweiten Dependancen sind bei uns in guten Händen – durch unser globales Netzwerk innerhalb der AFNOR-Group. Wir sprechen Ihre Sprache, egal wo.

Leistungen im Emissionshandel

CBAM

Der Carbon Border Adjustment Mechanism ist der europäische CO2- Grenzausgleichsmechanismus
zur Leistung

Europäischer Emissions­handel

Verifizierung von Emissions­berichten, Verifizierung von Emissionen und zuteilungs­relevanten Daten, Überprüfen des Überwachungs­plans
zur Leistung

Nat. Brennstoff­emissions­handel (BEHG)

Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen
zur Leistung

Rechtliche Grundlagen

Aktuelle internationale, europäischen und nationale Gesetze und Verordnungen zum Emissionshandel

4. Handelsperiode

Weiterführende Informationen zur vierten Handelsperiode im Europäischen Emissionshandel

Sonstige Informationen

Aktuelle Leitfäden und Informationen zur Zuteilung (themenbezogen)

Aktuelles

  • Akademie
  • Emissionshandel

CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism: Pflichten, Datenketten und Umsetzung in der Praxis

Neues CBAM-Seminar geht am 14.04.2026 in der GUTcert Akademie an den Start.

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  • Carbon Footprint

Paris Agreement Crediting Mechanism (PACM) und der Kompensationsmarkt

Auf der Weltklimakonferenz in Belém wurde der lang erwartete Mechanismus zur Ausstellung und zum Handel von Emissionsgutschriften vorgestellt. Kann dieser neue Rahmen dem freiwilligen und regulierten Kompensationsmarkt wieder mehr Glaubwürdigkeit verleihen?

Weiterlesen … Paris Agreement Crediting Mechanism (PACM) und der Kompensationsmarkt
  • Carbon Footprint

CDP-Berichterstattung 2026: Mit verifizierten Emissionsdaten zum besseren Score

Das Carbon Disclosure Project (CDP) startet in die nächste Berichtsperiode. Um eine erfolgreiche Einreichung sicherzustellen, halten wir Sie über die wichtigsten Informationen und Fristen auf dem Laufenden.

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  • Emissionshandel

EU-ETS 2: Fristverschiebung und Ablauf Emissionsberichterstattung 2025

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) verschiebt die Abgabefrist für EU-ETS-2-Emissionsberichte 2025 auf den 31.05.2026. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

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  • Emissionshandel

Neue ETS-2-Pflichten: Kompaktes Wissen im kostenlosen Webinar

Erfahren Sie im kostenlosen Webinar, welche Pflichten im ETS 2 ab dem Berichtsjahr 2025 auf Sie zukommen und wie die Verifizierung durch die GUTcert abläuft: praxisnah und verständlich erklärt.

Weiterlesen … Neue ETS-2-Pflichten: Kompaktes Wissen im kostenlosen Webinar

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