Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht neue BDKS

Die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung stehen jetzt zur Verfügung

Die neuen B-DKS gelten für alle Anträge, die ab 03.06.2019 bei der Fachkundigen Stelle eingereicht werden. Für zuvor beantragte Maßnahmen, die derzeit noch in der Prüfung sind, gelten also weiterhin die „alten“ Sätze (Stand 01.06.2018). Die Listen bietet die GUTcert im AZAV-Bereich der Internetseite zum Download an.

Fragen zum Thema beantwortet Ihnen gerne Henrik Netzow.

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