Neue B-DKS
Seit 01.07.2020 gelten neue Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Die neuen B-DKS-Listen stehen im Downloadbereich zur Verfügung.
Seit 01.07.2020 gelten neue Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Die neuen B-DKS-Listen stehen im Downloadbereich zur Verfügung.