GUTcert nun auch Sachverständigenorganisation (SVO) nach AwSV
Ab sofort können wir als behördlich anerkannte SVO mit unseren Sachverständigen Prüfungen nach AwSV anbieten
Selbstständige und ortsfeste oder ortsfest benutzte Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unterliegen den Anforderungen des Wasserhaushaltgesetztes und der Verordnung über Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Typische Anlagen hierbei sind beispielsweise Tank- bzw. Gefahrstofflager, Fass- und Gebindelager, Tankstellen, Rohrleitungsanlagen, Hydraulik- oder metallbearbeitende Anlagen.
Zum Schutz der Gewässer vor nachteiliger Veränderung ihrer Eigenschaften müssen Betreiber etwaiger Anlagen für die Dichtheit ihrer Anlage und Funktionsfähigkeit der zugehörigen Sicherheitseinrichtungen sorgen und eigenständig überwachen. Darüber hinaus hat er den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage von Sachverständigen nach AwSV prüfen zu lassen. Vor Inbetriebnahme bzw. bei wesentlicher Änderung, wiederkehrend (i.d.R.) alle 5 Jahre oder bei Stilllegung von Anlagen werden solche Sachverständigen-Prüfungen von den Wasserbehörden gefordert.
Ansprechpartner
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema, benötigen Sie eine Prüfung nach AwSV und wünschen sich ein Angebot? Wenden Sie sich gerne an Andre Klunker.