Aktuelles zu Emissionsberichterstattung und Zuteilungsdatenberichten

Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über alle relevanten Informationen der DEHSt zum EU-EHS inklusive der Bestimmungen zu virtuellen Standortbegehungen

Emissionsberichterstattung

Die Genehmigung der Überwachungspläne für die 4. Handelsperiode des Emissionshandels durch die DEHSt erfolgt voraussichtlich ab Februar 2021 (Link). Bis dahin ist der zum 31.07.2020 eingereichte Überwachungsplan maßgebend.

Benchmarkdaten

Der kürzlich veröffentlichte EU-Entwurf für die Durchführungsverordnung beinhaltet die Kürzung vieler Benchmarks. Gips, Kalk, Koks, Raffinerieprodukte, Wärme und der Brennstoff-Benchmark sind bspw. von einem maximalen Rückgang der Benchmark-Werte um 24% betroffen (Link).

Zuteilungsdatenberichte

  • Die FMS-Anwendung der DEHSt zur Erstellung des Zuteilungsdatenberichts steht nun zur Verfügung.
  • Teil 5 des Leitfadens Zuteilung 2021-2030 wurde aktualisiert.
  • Die Zuteilungsdatenberichte für Bestandsanlagen für die Jahre 2019 und 2020 können ausnahmsweise bis zum 30.06.2021 bei der DEHSt eingereicht werden. Die Frist zur Mitteilung wesentlicher Änderungen am Methodenplan ist damit ebenfalls ausnahmsweise bis 30.06.2021 verlängert. Die Ausgabe von Emissionsberechtigungen (Zuteilung) für das Jahr 2021 erfolgt voraussichtlich im Sommer 2021.
  • Die Auslegung der DEHSt finden Sie hier.

Virtuelle Standortbegehung

  • Die neue EU-Akkreditierungs- und Verifizierungsverordnung 2018/2067 (AVR) tritt zum neuen Jahr in Kraft und wird eine Vorschrift zur Durchführung von „virtuellen“ Standortbegehungen beinhalten.
  • Durch die Pandemiesituation liegt ein Genehmigungsverzicht der DEHSt vor, wodurch die akkreditierte Prüfstelle eigenständig entscheiden darf, ob eine Standortbegehung virtuell durchgeführt werden kann. Eine Genehmigung der DEHSt ist nicht notwendig. Diese Regelung ist befristet bis zum 31.03.2021.
  • Die Entscheidung der Prüfstelle für eine virtuelle Standortbegehung ist als Anhang zum Prüfbericht mit einzureichen. Eine entsprechende Vorlage wird bis Anfang Februar von der DEHSt zur Verfügung gestellt.
  • Zusätzliche Informationen werden Anfang des Jahres 2021 im Leitfaden für das Zuteilungsverfahren 2021-2030 - Teil 4 veröffentlicht.
  • Die Auslegung der DEHSt finden Sie hier.

Ansprechpartner

Für weitere Fragen rund um das Thema Emissionshandel wenden Sie sich gerne an Frank Blume.

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