Auslegungshilfe zur Drittmengenabgrenzung durch Übertragungsnetzbetreiber
Eigenerzeuger und Nutzer der Besonderen Ausgleichsregelung aufgepasst: Antworten auf viele Praxisfragen zum Verständnis bei Drittmengenabgrenzung im jüngst veröffentlichen Papier
Alle Eigenerzeuger und Nutzer der Besonderen Ausgleichsregelung für die EEG-Meldung in diesem Jahr sollten die Auslegungshilfe der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) als Pflichtlektüre ansehen.
Strommengen müssen gem. § 62b Abs. 1 EEG 2021 erfasst und in bestimmten Fällen voneinander abgegrenzt werden. Diese Erfassung und Abgrenzung muss mittels mess- und eichrechtskonformen Messeinrichtungen erfolgen. Da dies in der Praxis nicht immer einzuhalten ist, gibt § 62a EEG 2021 die Möglichkeit, geringfügige Strommengen Dritter unter bestimmten Voraussetzungen den Strommengen des Letztverbrauchers zuzurechnen bzw. gem. § 62b Abs. 2 Nr. 2 EEG 2021 diese Strommengen jederzeit nachvollziehbar und nachprüfbar zu schätzen und abzugrenzen. Dies wird bereits durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Leitfaden Messen und Schätzen bei EEG- Umlagepflichten (Oktober 2020) für die Praxis näher erläutert. Die vier ÜNB hielten es jetzt jedoch darüber hinaus für erforderlich, dies weiter zu konkretisieren.
Kurze Zusammenfassung der Highlights
Sachgerechte Schätzungen
- Beschreibung unterschiedlicher Schätzmethoden und deren sachgerechte Vorgehensweise inkl. relevanter Sicherheitsaufschläge der einzelnen Methoden
- Klarstellung zum Übermitteln der geforderten Detailangaben aus § 62b Abs. 4 S. 1 Nr. 3 und 4 EEG (Betreiber, Art, max. Leistung, Anzahl von Verbrauchsanlagen) bei Schätzungen
Erklärung nach § 104 Abs. 10 EEG 2021
- Vorgaben zu Angaben der Begründung eines unvertretbaren Aufwandes einer Messung (Voraussetzung einer künftigen Schätzung)
Sicherstellung der Zeitgleichheit
- Äußerung zur Dokumentation des Messkonzept und deren Testierung durch Wirtschaftsprüfer
- Auslegung zu ¼-Stunden-Schätzungen inkl. zulässigen Ausnahmen
Das veröffentlichte Papier mit dem aktuellen Grundverständnis der ÜNB finden Sie hier.
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Drittmengenabgrenzung? Wenden Sie sich gerne an Jochen Buser.