Besondere Ausgleichsregelung 2021

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) öffnet Online Portal für die diesjährige Antragsstellung

Am 12.04.2021 hat das BAFA das Online-Portal ELAN-K2 (elektronische Antragstellung mit Kommunikation) wieder eröffnet

Damit können ab jetzt Anträge zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) gestellt werden.

Ob es, wie in den vergangenen Jahren, bei frühzeitigem Einreichen aller Unterlagen eine qualifizierte Eingangsbestätigung (Vollständigkeitsprüfung) geben wird, ist bis jetzt noch nicht bekannt.

Auch die finale Genehmigung der Gesetzesänderungen der §§ 63 bis 69 EEG 2021 stehen noch aus, d.h. die Antragsstellung ist zwar möglich, jedoch werden Begrenzungsbescheide erst nach Vorliegen der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission erteilt.

Wir informieren Sie, sobald wir hierzu neue Informationen haben.

Sie haben Fragen oder Hinweise zum Thema BesAR? Wenden Sie sich gerne an Lisa Ziersch.

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