RED II – Biomasse im Europäischen Emissionshandel
Die EU-KOM hat eine Änderung zur Monitoring-Verordnung vorgeschlagen. Damit sollen die Nachhaltigkeitsanforderungen der RED II für das Jahr 2022 als erfüllt angesehen werden.
Die EU-Kommission hat eine Änderung der Monitoring-Verordnung (MVO in der aktuellen Fassung) in Bezug auf Biomassestoffströme im Europäischen Emissionshandel vorgeschlagen. Dabei sollen die Nachhaltigkeitsanforderungen der RED II verschoben werden und zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2022 grundsätzlich als erfüllt angesehen werden. Hintergrund der Änderung ist, dass es sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zeitliche Verzögerungen bei der Umsetzung gibt. Der Entwurf soll im ersten Quartal in Kraft treten.
Den am 14.12.2021 veröffentlichten Entwurf finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission.
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Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Red II? Wenden Sie sich gerne an David Kroll.