Die Maschinenrichtlinie wird zur Maschinenverordnung
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG soll von der Maschinenverordnung (MVO) abgelöst werden. Derzeit noch in der Entwurfsfassung, muss sie 42 Monate nach Veröffentlichung in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Maschinenrichtlinie (MR) regelt die Maschinensicherheit in der EU. Mit den Weiterentwicklungen besonders im digitalen Bereich war eine Anpassung jedoch schon lange überfällig. Noch haben Sie also viel Zeit – sollten sich von den Änderungen jedoch auch nicht überraschen lassen.
Insbesondere Unternehmen mit Managementsystemen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 sollten die Entwicklungen verfolgen: Die Compliance mit (rechtlichen) Verpflichtungen, besonders mit Bezug zur Arbeitssicherheit, ist ein wichtiger Punkt der Norm und bei externen Audits.
Welche Änderungen gibt es und wen betreffen sie?
Der Entwurf der „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinenprodukte“ plant unter anderem Folgendes:
- Technologieoffenheit bei Sicherheitslösungen
- Digitalisierung (IoT, Cobots, Sofware-Updates, die das Verhalten von Robotern / Cobots ändern, KI und autonome Maschinen, Cybersicherheit, etc.)
- Dynamisierung der Liste von Hochrisikomaschinen (hier sollten Unternehmen regelmäßig prüfen, ob ihre Maschinen inzwischen / noch als Hochrisikomaschinen eingestuft werden)
- Klarere Begriffsdefinitionen und Abgrenzungen zu anderen EU-Regelungen werden angestrebt.
- Das gute alte Handbuch in Papierform ist nicht mehr zwingend notwendig: Ein Digitales kann ausreichen, wenn Hersteller und Käufer sich entsprechend einigen.
- Die versordnung wird auch Inverkehrbringer von gebrauchten Maschinen aus Drittländern betreffen.
- Bei „wesentlicher Modifikation“ (dies kann Umbauten, aber auch neue Software bedeuten), übernimmt die Person, die die Modifikation vornimmt, zumindest Teile der Herstellerpflichten und muss eine neue Konformitätsbewertung durchführen.
Ansprechperson
Haben Sie Fragen oder Hinweise? Wenden Sie sich gerne an Seán Oppermann