BAFA aktualisiert Merkblatt zum EnFG

Elf Tage vor Ablauf der Frist zur Umsetzung des § 8 EnEfG hat das BAFA das „Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 – 10 und 19 des EnEfG“ aktualisiert.

Das BAFA-Merkblatt enthält zentrale Klarstellungen zur Anwendung der 90-Prozent-Regelung, zur Dokumentation von Standorten in Zertifikaten sowie zur Pflicht zur Veröffentlichung und Prüfung von Umsetzungsplänen. Nachfolgend für Sie zusammengestellt ein Überblick über die wichtigsten Punkte:

Klarstellungen zur 90-Prozent-Regelung im EnEfG

Die neue Auslegungshilfe konkretisiert die Anwendung der 90-Prozent-Regelung im Rahmen von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsystemen nach EMAS (§ 8 EnEfG): Sie ist ausschließlich auf das einzelne, verpflichtete Unternehmen anzuwenden. Eine konzernweite oder unternehmensübergreifende Betrachtung ist laut Kapitel 4 ausdrücklich nicht zulässig.

Zertifikat muss alle Standorte abbilden

Laut Kapitel 4 des Merkblatts müssen sämtliche durch das Managementsystem erfasste Standorte im Zertifikat selbst oder in einer zugehörigen Anlage aufgeführt sein. Eine separate, ausführliche Standortliste als eigenständiger Anhang zum Hauptzertifikat ist dabei jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

Pflicht zur Veröffentlichung entfällt bei geringem Energieverbrauch

Unterschreitet der durchschnittliche Endenergieverbrauch eines Unternehmens dauerhaft 2,5 GWh pro Jahr, entfällt die Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Umsetzungsplans (§ 9 EnEfG) (Kapitel 5).

Externe Prüfung der Umsetzungspläne notwendig

Nach § 9 EnEfG müssen Umsetzungspläne einer externen Prüfung unterzogen werden. Diese Prüfung umfasst sowohl die Bewertung der Wirtschaftlichkeit geplanter Maßnahmen als auch deren Plausibilisierung. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob wirtschaftliche Maßnahmen tatsächlich in die Planung aufgenommen wurden (Kapitel 5).

Aktuelle Version des Merkblatts

FAQ zu § 8 ff. EDL-G / §§ 8 - 10 EnEfG

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Energieeffizienz? Wenden Sie sich gerne an Jochen Buser.

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