EMAS und IED: Abgleich der Anforderung veröffentlicht
EMAS erfüllt zentrale IED-Vorgaben – Unternehmen mit EMAS sind gut aufgestellt, um die neuen Anforderungen der Industrieemissionsrichtlinie zu erfüllen.
Die überarbeitete Industrieemissions-Richtlinie (IED), seit August 2024 in Kraft, führt ambitioniertere Anforderungen für Emissionsgrenzwerte ein und fokussiert verstärkt auf Ressourceneffizienz für große Industrieanlagen.
Dies betrifft rund 13.000 Anlagen in Deutschland, die der 4. BImSchV unterliegen und gilt vor allem für die chemische Industrie, Feuerungsanlagen, die Nahrungsmittelindustrie, die rohstoffverarbeitende Industrie (mineralische Rohstoffe, Eisen- und Nichteisenmetalle, Holz), die Abfallbehandlung und -verbrennung sowie für die Textil- und Lederindustrie.
Was ändert sich in der überarbeiteten IED?
Eine zentrale Neuerung der IED ist die verpflichtende Einführung von Umweltmanagementsystemen für IED-Anlagen bis zum 1. Juli 2027. Die bedeutendsten Standards hierfür sind EMAS und die ISO 14001. Die genauen Anforderungen an die nachzuweisenden Managementsysteme sind bis Ende des Jahres zu erwarten.
Am 03.04.25 veröffentlichte das EU-Generaldirektorat für Umwelt eine Analyse, die untersucht, inwieweit EMAS als Umweltmanagementsystem geeignet ist, um die neuen IED-Anforderungen zu erfüllen.
Kernsynergien zwischen EMAS und IED
- Grundlegende Systemanforderungen
Beide Systeme verlangen das Erstellen und Umsetzen eines Umweltmanagementsystems mit ähnlichen Grundanforderungen wie Umweltpolitik, Zielsetzungen, Leistungsindikatoren, Maßnahmen und öffentlicher Berichterstattung. - BVT-Konformität und kontinuierliche Verbesserung
EMAS ist bereits als Compliance-Lösung in bestehenden BVT-Schlussfolgerungen anerkannt, die spezifische Anforderungen an UMS enthalten. Beide Systeme betonen die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung. - Transparenz und Leistungsverfolgung
Die jährlichen Umwelterklärungen von EMAS entsprechen dem verstärkten Fokus der IED auf Leistungsindikatoren, und die öffentliche Berichterstattung in Form der Umwelterklärung stimmt mit dem IED-Transparenzansatz überein. - Energieeffizienz
Sowohl EMAS als auch die IED beinhalten Energieverbrauch und -effizienz als relevante Indikatoren des UMS und sehen eine kontinuierliche Verbesserung in diesem Bereich vor. Im Gegensatz dazu enthält die ISO 14001 nicht zwangsläufig eine Verfolgung und Maßnahmen zur Energieleistung.
Was deckt EMAS von den IED-Anforderungen ab?
Vollständig abgedeckte Bereiche:
- Umweltmanagementsystem
Grundlegende UMS-Anforderungen nach ISO 14001:2015 plus zusätzliche EMAS-Anforderungen - Rechtliche Compliance
EMAS-registrierte Organisationen müssen alle anwendbaren Umweltrechtsvorschriften einhalten, einschließlich Genehmigungen und Genehmigungsgrenzwerte. - Umweltpolitik und kontinuierliche Verbesserung
Vollständige Übereinstimmung mit IED-Anforderungen - Bestimmung bedeutsamer Umweltaspekte
EMAS-Anforderungen decken die IED-Bestimmungen ab, wobei BVT-Schlussfolgerungen bei der Bewertung berücksichtigt werden müssen. - Energieaudit/Energiemanagementsystem
Bei entsprechender Verpflichtung können die Ergebnisse in das EMAS-System integriert werden. - Maßnahmenbeschreibung
Umfassende Abdeckung einschließlich Korrektur- und Präventivmaßnahmen - Risikominimierung
EMAS beinhaltet Risikobewertung und Gegenmaßnahmen - Interne Audits und Management-Review
Vollständige Übereinstimmung mit 3-Jahres-Auditzyklen - Verifizierung
EMAS-Umweltgutachter sind gemäß Art. 14a IED akkreditiert/lizenziert. - Kommunikation und Vertraulichkeit
Öffentliche Verfügbarkeit von Umwelterklärungen entspricht IED-Transparenzanforderungen.
Was deckt EMAS nicht vollständig ab?
- Unterschiedlicher Anwendungsbereich
EMAS bezieht sich auf Organisationen und Standorte, während die IED auf Anlagen fokussiert. Wenn ein Standort mehrere IED-Anlagen besitzt, können alle in eine EMAS-Registrierung einbezogen werden, für IED-Konformität müssen jedoch sämtliche Anforderungen auch auf Anlagenebene erfüllt werden. - Teilweise abgedeckter Bereich: Gefahrenstoffinventar
Die IED verlangt ein Chemikalieninventar der in der Anlage vorhandenen oder emittierten Gefahrstoffe, eine Risikobewertung und eine Analyse von Substitutionsmöglichkeiten. Obwohl EMAS nicht spezifisch ein Chemikalieninventar fordert, haben EMAS-registrierte Unternehmen i.d.R. bereits Richtlinien für das Management von Produkten und chemischen Stoffen sowie Listen zur Überprüfung von Sicherheitsdatenblättern. - Nicht abgedeckter Bereich: Transformationsplan
Die IED verlangt ab dem 30. Juni 2030 einen Transformationsplan, der beschreibt, wie der Betreiber die Anlage im Zeitraum 2030-2050 transformieren wird, um zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, ressourceneffizienten und klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 beizutragen. Während EMAS keinen Transformationsplan verlangt, können die im Rahmen von EMAS etablierten Umweltprogramme als Grundlage für die Entwicklung dieses Plans dienen.
Empfehlungen für EMAS-registrierte Organisationen
Um vollständige IED-Konformität zu erreichen, sollten EMAS-registrierte Organisationen:
- Granularität erhöhen
Eventuell müssen Details auf Anlagenebene zu ihrem Umweltmanagementsystem und ihrer Umwelterklärung hinzugefügt werden. - Chemikalienmanagement ausbauen
Das bestehende Chemikalienmanagement sollte um spezifische IED-Anforderungen für Gefahrstoffinventare erweitert werden. - Transformationsplanung vorbereiten
Ab 2030 sollte ein Transformationsplan entwickelt werden, basierend auf einem noch zu veröffentlichenden delegierten Rechtsakt.
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