EU-Regelung zu CO₂-Entnahme: Neuer Entwurf vorgestellt

Kohlenstoffentfernung und Kohlenstoffspeicherung – Methoden zur Zertifizierung dauerhafter Kohlenstoffentfernungen

Die Europäische Union arbeitet daran, ein offizielles System zu schaffen, mit dem CO₂-Entnahmen, also Verfahren, bei denen Kohlendioxid dauerhaft aus der Atmosphäre entfernt wird, verlässlich geprüft und zertifiziert werden können. Ziel ist es, den Klimaschutz zu stärken und Investitionen in solche Technologien attraktiver zu machen.

Am 10. Juli 2025 hat die EU-Kommission einen neuen Entwurf für eine solche Regelung vorgelegt. Der sogenannte Delegierte Rechtsakt legt fest, wie genau CO₂-Entnahmen gemessen, geprüft und bewertet werden sollen. Er ist Teil des größeren „Zertifizierungsrahmens für Kohlenstoffabbau“ (CRCF), den die EU 2024 beschlossen hat.

Im Entwurf beinhaltete Verfahren zur CO2-Speicherung

Im Zentrum des aktuellen Entwurfs stehen drei technologische Verfahren zur dauerhaften Speicherung von CO₂.

  • Direct Air Capture and Storage (DACCS): Verfahren, bei dem CO₂ direkt aus der Luft gefiltert und anschließend tief unter der Erde gespeichert wird – etwa in ehemaligen Gaslagerstätten oder salzhaltigen Gesteinsschichten. Diese Speicherung gilt als besonders dauerhaft, da das CO₂ über viele Jahrhunderte sicher eingeschlossen bleibt.
  • Bioenergie mit CO₂-Abscheidung und Speicherung (BECCS oder BioCCS): Hierbei wird Biomasse (zum Beispiel Holz oder Pflanzenreste) verbrannt, wobei CO₂ entsteht. Dieses wird aufgefangen und ebenfalls geologisch gespeichert. Weil die Pflanzen zuvor CO₂ aus der Atmosphäre aufgenommen haben, kann dieser Prozess unter bestimmten Bedingungen als CO₂-negativ gelten.
  • Pflanzenkohle (Biochar): Hierbei wird Biomasse unter Ausschluss von Sauerstoff in Kohle umgewandelt und anschließend als Bodenverbesserer ausgebracht. Der in der Pflanzenkohle gebundene Kohlenstoff kann dort über Jahrzehnte oder sogar Jahrhunderte gespeichert werden, vorausgesetzt Herstellung und Anwendung erfüllen bestimmte Anforderungen.

Nicht enthalten sind biologische Speichermethoden wie Aufforstung oder Humusaufbau. Diese werden voraussichtlich in zukünftigen delegierten Rechtsakten behandelt, da ihre Speicherwirkung nicht als dauerhaft im Sinne des CRCF gilt. Sie fallen eher unter „temporäre CO₂-Entnahmen“.

Kritik am Entwurf

Obwohl der Vorschlag ein wichtiger Schritt ist, kommt aus der Fachwelt auch Kritik – vor allem von Umweltorganisationen wie etwa Bellona. Sie bemängeln, dass nicht klar genug geregelt ist, wie lange das das CO₂ tatsächlich sicher gespeichert wird. Unsicher bleibt außerdem, woher die nötige Biomasse stammt (etwa Holz oder Pflanzenreste). Zudem ist noch nicht geklärt, wer haftet, falls das gespeicherte CO₂ wieder freigesetzt wird.

Kritisch wird darüber hinaus gesehen, dass manche Verfahren in ihrer Klimawirkung überschätzt werden könnten, weil sie nicht vollständig geprüft sind.

Aktuelle Entwicklungen und Einbeziehung der Öffentlichkeit

Der Entwurf soll nun öffentlich diskutiert werden. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen können bis September 2025 Rückmeldungen geben. Anschließend müssen EU-Parlament und Mitgliedsstaaten zustimmen, bevor die Regelung endgültig in Kraft tritt – voraussichtlich Ende 2025.

Warum wir von der GUTcert ein solches System befürworten

Ein verlässliches Zertifizierungssystem für CO₂-Entnahmen ist entscheidend dafür, dass solche Maßnahmen Teil der europäischen Klimastrategie werden können und nicht nur auf dem Papier gut aussehen. Nur wenn klar ist, was funktioniert und was nicht, lassen sich echte Fortschritte im Klimaschutz erzielen. Außerdem könnte das System wichtiger Teil der Anforderungen der neuen ISO 14060 für Net Zero Aligned Organizations werden, da hier voraussichtlich ausschließlich Kompensation durch Carbon Removals akzeptiert werden wird.

Ansprechperson

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema? Wenden Sie sich gerne an Johanna Sitter.

Zurück