EU veröffentlicht Methodologie für kohlenstoffarme Gase und Brennstoffe

Mit der am 08.07.2025 veröffentlichten delegierten Verordnung über kohlenstoffarme Gase und kohlenstoffarme Brennstoffe vervollständigt die EU-Kommission die Regulatorik für Wasserstoff.

Die bestehenden Regulierungen für erneuerbaren Wasserstoff (RFNBO) sind ausgesprochen strikt, insbesondere, was die Vorgaben an den für die Elektrolyse genutzten Strom betrifft. Der Bedarf an alternativen Brennstoffen in der Industrie und an erneuerbarem Wasserstoff für die stoffliche Nutzung zum Beispiel in der Düngemittelindustrie wird auf absehbare Zeit nicht durch RFNBO gedeckt werden können.

Daher hat die EU-Kommission mit der neuen Gasbinnenmarktrichtlinie aus dem Jahr 2024 ergänzend die Bedeutung von kohlenstoffarmen Gasen und Brennstoffen (Low Carbon Fuels, LCF) hervorgehoben. Zu diesem Zwecke ist dort auch festgelegt, dass ein delegierter Rechtsakt erlassen werden soll, der die Methodologie zur Bewertung der Einsparungen an Treibhausgasemissionen durch LCFs festlegen soll. Dieser delegierte Rechtsakt wurde kürzlich durch die EU-Kommission veröffentlicht.

Wasserstoff – weder grau noch grün?

Wasserstoff, der die LCF-Kriterien erfüllt, ist einfacher herzustellen als RFNBO-Wasserstoff. So können auch bestimmte fossile Ausgangsstoffe genutzt werden, sofern zum Beispiel durch Kohlenstoffabscheidung eine Treibhausgaseinsparung von 70% gegenüber einem fossilen Komparator erreicht werden kann. Alternativ ist auch Elektrolyse denkbar, bei der nicht vollständig erneuerbarer Strom verwendet wird, sofern weiterhin die 70% Treibhausgaseinsparung eingehalten werden.

Überprüfung auch bei LCF durch freiwillige Zertifizierungssysteme

Die EU-Kommission sieht auch für LCF eine Zertifizierung über freiwillige Zertifizierungssysteme vor. Das Vorgehen ist also analog zu Biokraftstoffen, Biomassebrennstoffen und RFNBO.

Wie geht es weiter?

Der delegierte Rechtsakt kann innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung durch das Parlament und den Rat angenommen oder abgelehnt werden. Im Falle einer Annahme wird die delegierte Verordnung 20 Tage später in Kraft treten.

Für die Zertifizierung müssen die Anbieter freiwilliger Zertifizierungssysteme (z. B. REDcert oder ISCC) die EU-Vorgaben in ihre Dokumente implementieren und von der EU-Kommission anerkannt werden. Erst dann können Zertifizierungsstellen wie die GUTcert aktiv werden.

Ansprechperson

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Wasserstoff? Wenden Sie sich gerne an Emanuel Hiese.

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