Steuerbarkeitscheck – was das Energiewirtschaftsgesetz jetzt verlangt

Neue Pflicht für Betreiber: Der jährliche Steuerbarkeitscheck gemäß EnWG steht an – welche Anlagen sind betroffen und wie läuft der Test ab?

Mit dem massiven Ausbau erneuerbarer Energien wächst auch die Herausforderung, unser Stromnetz trotz dynamischer Entwicklungen im gesamtdeutschen Energiemarkt stabil zu halten. Genau hier setzt eine zentrale Neuerung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) an: der sogenannte Steuerbarkeitscheck.

Was steckt dahinter?

Mit der Novelle des EnWG wurden die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet, verbindliche Leitlinien für einen jährlichen Steuerbarkeitscheck zu veröffentlichen (§ 12 Abs. 2a–h EnWG). Ziel ist, die Fernsteuerbarkeit von Anlagen zur Stromerzeugung und -speicherung sicherzustellen – eine entscheidende Voraussetzung, um auf Schwankungen im Netz schnell reagieren zu können.

Woher kommen diese Schwankungen? Immer mehr Strom aus Photovoltaik-Anlagen führt an sonnigen Tagen mit wenig Verbrauch zu Stromüberschüssen und negativen Preisen. Wenn dann weiterhin Strom eingespeist wird, gerät das Stromnetz an seine Grenzen. Um gegenzusteuern, brauchen Netzbetreiber die Möglichkeit, Anlagen gezielt abzuregeln. Genau das überprüft der Steuerbarkeitscheck.

Wer ist betroffen?

Die Pflicht zur Steuerbarkeit besteht für Stromerzeugungs- und Speicheranlagen, die

  • eine Nennleistung größer oder gleich 100 kW haben
  • durch den Betreiber eines Elektrizitätsversorgungsnetzes fernsteuerbar sind

Ab dem 01.01.2026 werden auch Anlagen mit einer Nennleistung unter 100 kW einem Steuerbarkeitscheck unterzogen. Dabei sind nicht nur Erneuerbare-Energien-Anlagen, sondern alle relevanten Stromerzeugungs- und Speicheranlagen betroffen.

Ausnahmen:

  • Neuanlagen, die nach dem 1. Mai eines Jahres in Betrieb genommen oder registriert wurden. Diese müssen erst im Folgejahr überprüft werden.
  • Anlagen, die nach dem 30. September des Vorjahres bereits im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens oder einer Redispatch-Maßnahme erfolgreich getestet wurden, sind für das aktuelle Jahr befreit.

Wie läuft der Test ab?

Die Steuerbarkeitsprüfung muss jährlich erfolgen und bis spätestens 30. September eines jeden Jahres abgeschlossen sein. Die Daten werden über die Portale der jeweiligen ÜNB übermittelt. Der Netzbetreiber organisiert die Tests in seinem Versorgungsgebiet. Die Testdauer je Anlage soll 60 Minuten nicht überschreiten – kurz genug für den Markt, lang genug für messbare Reaktionen. Tests werden nicht entschädigt, es sei denn, sie erfolgen im Rahmen anderer Maßnahmen. Eine vorherige Ankündigung der Tests liegt im Ermessen des Netzbetreibers.

Fazit

Mit dem jährlichen Steuerbarkeitscheck schafft das novellierte EnWG eine wichtige Voraussetzung für die Stabilität unseres Stromnetzes. Betreiber größerer Stromerzeugungs- und Speicheranlagen müssen sich auf diese neue Pflicht einstellen – auch kleinere Anlagen folgen ab 2026. Wer frühzeitig prüft, ob die eigene Anlage fernsteuerbar ist und die Anforderungen erfüllt, minimiert Risiken und leistet einen Beitrag zur Versorgungssicherheit.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema? Wenden Sie sich gerne an Mascha Graupe.

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