Rechte und Pflichten des Betriebsrats – Orientierung für ISO 45001 Audits

Betriebsräte sind Sprachrohr der Belegschaft, liefern Hinweise zu Gefährdungen und bieten Schulungen an – und tragen so maßgeblich zur Wirksamkeit des Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystems bei der Arbeit (SGA-MS) bei.

Gelebter Arbeitsschutz ist kein notwendiges Übel, sondern ein Kernbestandteil des betrieblichen Erfolgs. In ISO 45001 Audits spielt der Betriebsrat dabei eine zentrale Rolle. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Aufgaben, Rechte, Pflichten und Organisation von Betriebsräten. Unsere Auditteams haben besonders bei Audits nach ISO 45001 „Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ die Vorgabe, Betriebsräte in das Audit zu involvieren. Dies ist für die meisten Betriebsräte auch selbstverständlich und wird gerne in Anspruch genommen. Dennoch gibt es hin und wieder Betriebsräte, die einer Teilnahme am Audit ablehnend gegenüberstehen. Dabei sind sie elementare Teile eines funktionierenden SGS-MS, Wissens- und Entscheidungsträger, was wir hier beispielhaft anhand bestimmter Paragrafen näher beleuchten.

Aufgabenbeispiele

§ 80 BetrVG (1) betrifft fast ausschließlich Aufgaben, die auch innerhalb eines SGA-MS zu berücksichtigen sind, etwa

  • darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden
  • das Durchsetzen und Fördern der Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und beim beruflichen Aufstieg
  • die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern
  • Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern

Rechte

Auch die Rechte wie Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG zeigen deutlich, wie tief Betriebsräte in ein SGA-MS involviert sind und wie sehr sie den Blick der Belegschaft, der für funktionierende Arbeitssicherheit so elementar ist, widerspiegeln. Auch die Rechte liegen fast alle im Themenbereich Arbeitssicherheit, etwa das Mitbestimmungsrecht bei

  • Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
  • Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen
  • Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften
  • Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen.

Pflichten

Aus unserer Sicht ist hier natürlich § 89 BetrVG besonders hervorzuheben:

(1) Der Betriebsrat hat sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb sowie über den betrieblichen Umweltschutz durchgeführt werden. Er hat bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die sonstigen in Betracht kommenden Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen.“

§ 89 enthält aber auch weitere elementare Rechte für den Arbeitsschutz:

(2) Der Arbeitgeber und die in Absatz 1 Satz 2 genannten Stellen sind verpflichtet, den Betriebsrat oder die von ihm bestimmten Mitglieder des Betriebsrats bei allen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz oder der Unfallverhütung stehenden Besichtigungen und Fragen und bei Unfalluntersuchungen hinzuzuziehen. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat auch bei allen im Zusammenhang mit dem betrieblichen Umweltschutz stehenden Besichtigungen und Fragen hinzuzuziehen und ihm unverzüglich die den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und den betrieblichen Umweltschutz betreffenden Auflagen und Anordnungen der zuständigen Stellen mitzuteilen.

Fazit

Warum Betriebsräte grundsätzlich bei Audits nach ISO 45001 involviert werden sollen wir konnten nachvollziehbar darstellen. Denn sie sind nicht Hemmschuh, sondern ein Schlüsselelement für eine wirksame, rechtssichere und nachhaltige Umsetzung des SGA-MS nach ISO 45001. Daher sollte es auch in ihrem eigenen Interesse liegen, an diesen Audits teilzunehmen.

Ansprechperson

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Arbeitssicherheitsmanagementsysteme? Wenden Sie sich gerne an Tamara Poguntke und Seán Oppermann.

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