Die Empowering-Consumers-Richtlinie kommt

Neue EU-Regeln für Nachhaltigkeitsaussagen und Verbraucherschutz: Die EmpCo-Richtlinie kommt mit klaren Regeln für Umweltwerbung – was sich ändert und was Unternehmen jetzt tun sollten.

Lange war die geplante EU-Verordnung zu Green Claims das zentrale Vorhaben für mehr Transparenz bei Nachhaltigkeitsaussagen, doch ihr politisches Schicksal ist ungewiss. Stattdessen kommt nun ein anderer Rechtsakt verbindlich und mit klarer Zeitlinie: Die EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“).

Sie wurde bereits im Frühjahr 2024 verabschiedet und muss bis zum 27. März 2026 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht übersetzt werden. Ab dem 27. September 2026 gelten die neuen Vorgaben dann verbindlich für alle Unternehmen in der EU. Die EmpCo ist weniger granular als die detaillierte Green Claims-Verordnung. Dafür ist sie gut umsetzbar und in jedem Fall ein Meilenstein für transparente Nachhaltigkeitskommunikation im B2B-Bereich und für den Verbraucherschutz.

Was ändert sich?

1. Verbot irreführender Umweltaussagen

Mit EmpCo wird die Werbung mit Nachhaltigkeit neu geregelt. Unternehmen müssen künftig transparenter kommunizieren und Versprechen klar belegen. Hier einige zentrale Vorgaben:

  • Keine generischen Begriffe mehr wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ ohne konkrete, nachprüfbare Erklärung im selben Medium.
  • „Klimaneutral nur durch Kompensation“ ist künftig tabu – Ausgleichsmaßnahmen dürfen nur noch als Engagement dargestellt werden, nicht als Eigenschaft des Produkts, ähnlich wie im Konzept der ISO 14068-1.
  • Zukunftsversprechen wie „klimaneutral bis 2030“ sind nur erlaubt, wenn sie durch einen veröffentlichten Plan mit messbaren Zielen und externer Kontrolle hinterlegt sind.
  • Es dürfen keine Selbstverständlichkeiten oder gesetzlich verpflichtenden Angaben als Marketing-Mehrwert verkauft werden.

2. Nachhaltigkeitssiegel im Fokus – Label nur noch mit System

Besonders relevant für viele Unternehmen: Die Verwendungserlaubnis von Nachhaltigkeitssiegeln wird verschärft, denn künftig gilt:

  • Nur noch staatlich festgelegte Siegel oder solche mit Zertifizierungssystem und unabhängiger Kontrolle sind zulässig.
  • Reine Eigen-Labels ohne anerkannte externe Überwachung sind nicht mehr erlaubt.

Unternehmen, die eigene Labels nutzen, müssen jetzt prüfen, ob sie den neuen Anforderungen gerecht werden oder umsatteln müssen.

Green Claims versus EmpCo – was gilt jetzt?

Die Green Claims-Verordnung, die ursprünglich umfassende Anforderungen an Umweltwerbung regeln sollte, ist derzeit politisch blockiert: Viele befürchten ein Scheitern. Das sorgt für Unsicherheit – mit EmpCo liegt nun ein verbindlicher, sofort umsetzbarer Rahmen vor.

Er ist weniger granular, aber gerade dadurch praxisnah und handhabbar. Für Unternehmen bedeutet das, jetzt die eigenen Marketing- und Kommunikationsstrategien auf den Prüfstand zu stellen – nicht erst in vager Zukunft, nach der endgültigen Green-Claims-Entscheidung.

Jetzt handeln und in die richtigen Startlöcher stellen

Ob Green-Claims noch kommt, ist offen. Aber EmpCo ist beschlossen und ab 2026 geltendes Recht. Wer mit Nachhaltigkeit wirbt, sollte jetzt:

  • Bestehende Claims, Siegel und Labels prüfen
  • Frühzeitig auf nach EN ISO 14024 zertifizierte Umweltzeichen umstellen, um Greenwashing-Risiken zu vermeiden
  • Kommunikationsstrategien anpassen
  • Auf zertifizierte Systeme umsteigen
  • Internes Wissen aufbauen und Mitarbeitende schulen


Ansprechperson

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema? Wenden Sie sich gerne an Antonia Zuleger.