Neue SURE-Scopes für Bestandsregelungen gemäß RED III

Das Zertifizierungssystem SURE-EU hat die Geltungsbereiche 7101 und 7102 eingeführt, um unterschiedliche Umsetzungen der Bestandsschutzregelungen in den EU-Mitgliedsstaaten darzustellen.

Mit der Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) werden zusätzliche Nachhaltigkeitsanforderungen an Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung gestellt. Außerdem wird definiert, inwieweit die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten Ausnahmen von diesen zusätzlichen Anforderungen in ihrer nationalen Umsetzung formulieren können. Um eine übersichtliche Darstellung des europäischen Flickenteppichs auf nationaler Ebene zu schaffen, hat das SURE-System die Geltungsbereiche 7101 und 7102 eingeführt und eine dazugehörige Technische Anleitung zu den Bestandsschutzregeln veröffentlicht.

7101 Bestandsschutzregeln „RED II-Nachhaltigkeitskriterien“

EU-Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit, in ihrer nationalen Umsetzung der RED III eine Bestandsschutzregel für die Ernte von Biomasse in Altwäldern und auf Heideflächen umzusetzen. Zum Beispiel wendet Frankreich die Bestandschutzregel auf forstwirtschaftliche Biomasse an. Vor diesem Hintergrund hat das SURE-System neue Vorlagen für die Selbsterklärungen mit Bezug auf den Art. 29 veröffentlicht. Die RED II-Anforderungen an die Biomasse sind weiterhin einzuhalten.

7102 Bestandsschutzregeln „RED II-Treibhausgas-Kriterien“

Gemäß RED III müssen Anlagen, die bereits vor dem 20.11.2023 eine langfristige Förderung unter Einhaltung der RED II erhalten haben, erst ab dem 31.12.2030 ein THG-Minderungspotenzial gemäß RED III ausweisen. Die Treibhausgasanforderungen gemäß RED II sind weiterhin einzuhalten.

Umsetzung in Deutschland

Der aktuelle Referentenentwurf zur Überarbeitung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) sieht nur eine Bestandschutzregelung in Bezug auf die THG-Kriterien vor, jedoch nicht in Bezug auf die Nachhaltigkeitskriterien.

Der Scope 7101 findet daher in Deutschland voraussichtlich keine Anwendung und Biomasse aus Primär- und Altwäldern, sowie von natürlichem Grasland, Heideflächen und Feuchtgebieten darf nicht geerntet werden. Daher sollten alle Anlagen darauf achten, dass keine Biomasse unter dem 7101 bezogen wird. Das bedeutet, dass auch die neuen Vorlagen für die Selbsterklärungen mit Bezug auf den Art. 29 keine Anwendung finden.

Der Scope 7102 Bestandschutzregeln „RED II-Treibhausgas-Kriterien“ findet in Deutschland aller Wahrscheinlichkeit nach und wie oben beschrieben Anwendung unter der revidierten BioStrom-NachV. Zu beachten ist, dass die Bestandsschutzregelung zu den THG-Kriterien keine Anwendung im europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) findet, da an dieser Stelle die EHV2030 die umsetzende Verordnung ist und hierin keine Ausnahme von THG-Minderungen vorgesehen ist.

Ansprechperson

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Bestandsschutzregelung unter SURE-EU? Wenden Sie sich gerne an Tania Schwarzer oder Frieda Becker.