Veränderte Systematik zur Transportemissionsberechnung

Die Systeme REDcert-EU und ISCC-EU haben Klarstellungen zur Berechnung der Transportemissionen für Abfall und Reststoffe veröffentlicht.

Biokraftstoffe müssen in der Europäischen Union sehr unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Unter anderem muss je nach Anlagentyp und -inbetriebnahmedatum ein bestimmtes Treibhausgasminderungspotenzial gegenüber fossilen Kraftstoffen erreicht werden. Dabei müssen auch die Emissionen der Vorkette berücksichtigt werden.

Vorgelagerte Transportemissionen im REDcert-EU System

Das REDcert-EU System hat am 05.11.2025 einen Newsletter veröffentlicht. Hierin definiert der Systemgeber, dass die THG-Emissionen, die aus Transportschritten entlang der Wertschöpfung hervorgehen, zu berücksichtigen sind.

Die Regelung, dass die THG-Emissionen von Abfällen und Reststoffen bis zur Sammlung mit null angesetzt werden, bleibt insofern bestehen, dass die Emissionen aus der Entstehung nicht berücksichtigt werden. Die Transportemissionen vom Entstehungsbetrieb zum Sammler sind jedoch ab sofort zu berücksichtigen.

Sofern eine Transportart verwendet wird, für die es Standardwerte im Anhang IX der Durchführungsverordnung 2022/996 gibt, ist es für vorgelagerte Wirtschaftsbeteiligte (z.B. Sammler) ausreichend, die Transportart und -distanz an nachgelagerte Wirtschaftsbeteiligte weiterzugeben. Diese Angaben können über die neue Version der Nachhaltigkeitserklärung berichtet werden.

Die tatsächlichen Emissionen sind dann durch die jeweils nachgelagerte Schnittstelle zu berechnen. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel 4.5 der REDcert-Systemgrundsätze für die THG-Berechnung.

Vorgelagerte Transportemissionen im ISCC-EU System

Das Zertifizierungssystem ISCC-EU hat am 22. September 2025 ein System Update veröffentlicht. Sammler müssen Transportemissionen berechnen und können nicht nur die Transportinformationen der Vorkette weitergeben. Dies betrifft auch Sammler, die das zertifizierte Material nicht physisch handhaben.

Hierzu können die Standardwerte aus der Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) verwendet werden. Sollten für das vorliegende Material keine Standardwerte verfügbar sein, muss individuell berechnet werden. Das ISCC-System verweist hierzu auf das ISCC-EU Systemdokument 205 „Greenhouse Gas Emssions“.

Ansprechperson

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema THG-Berechnung? Oder haben Sie Interesse an einer Zertifizierung nach REDcert-EU oder ISCC-EU? Wenden Sie sich gerne an Frieda Becker, Tania Schwarzer oder Emanuel Hiese.