Verpasst: Deutschland reißt die Frist zur Effizienzrichtlinie

Deutschland hat die Frist zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) am 11. Oktober verstreichen lassen.

Dass Deutschland die Vorgaben der EU verfehlt hat, könnte Strafzahlungen in Milliardenhöhe zur Folge haben, warnt die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff).

Wichtige europäische Vorgaben wurden noch immer nicht in nationales Recht umgesetzt. Denn nach EU-Recht muss Deutschland bis 2023 26,5 % Endenergie durch Energieeffizienzmaßnahmen einsparen, verglichen mit dem Referenzjahr 2008. Ende 2024 lag die Einsparung erst bei rund 13 % (UBA, 2025).

Anstatt Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, droht die neue Bundesregierung sogar mit einem Kurswechsel, falls – je nach Auslegung des Koalitionsvertrags – das sog. Heizungsgesetz (die in § 71 Gebäudeenergiegesetzes (GEG) festgelegte Quote von 65 % erneuerbarer Energien in neuen Heizsystemen) gestrichen, und die Verpflichtung zur Implementierung von Energiemanagementsystemen (EnMS) und Umweltmanagementsystemen nach EMAS in der Wirtschaft im Energieeffizienzgesetz (EnEfG) bis zur praktischen Wirkungslosigkeit abgeschwächt wird.

Bereits die Ampelkoalition hatte eine Reform des Energieeffizienzgesetzes aus 2023 angestoßen, um die Vorgaben der EU-Richtlinie umsetzen zu können. Diese Reform blieb jedoch, aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen aus. Die neue Koalition aus Union und SPD kam zu der Einigung, das EnEfG auf EU-Mindestanforderungen zurückzuführen. Aktuell arbeitet das Ministerium wohl an einer Novelle.

Allein die Versäumnisse kosten Deutschland jedes Jahr zig Milliarden Euro – durch entgangene Steuereinnahmen und höhere Energiekosten inklusive der extremen Kosten unserer Importabhängigkeit", warnt Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deneff. „Nicht die Energieeffizienz belastet unsere Wirtschaft, sondern die politische Zurückhaltung und die drohenden politischen Rollbacks. Jeder Euro, der nicht in Effizienz investiert wird, fehlt mehrfach und ist eine verpasste Chance für Aufschwung, Wettbewerbsfähigkeit und weniger Abhängigkeiten. Von Goldplating, also zu viel Ambition bei der Umsetzung von EU-Recht, kann keine Rede sein." (Deneff, 2025).

Offene und gefährdete Vorgaben

  • Vorbildpflicht der öffentlichen Hand bei Sanierungen (Art. 6 EED) – nicht umgesetzt.
  • Neue Heizungen: 65 % Erneuerbar-Vorgabe (§ 71 GEG) – steht politisch zur Disposition ("Abschaffung Heizungsgesetz").
  • Efficiency First-Prinzip bei Infrastruktur- und Investitionsentscheidungen – bisher ohne Anwendung im deutschen Energierecht oder bei Kraftwerksneubauten.
  • Pflicht zu Energiemanagementsystemen (EnMS)/Umweltmanagementsystem nach EMAS im EnEfG – droht aufgeweicht zu werden (Absenkung auf EU-Minimalanforderung).

Verfehlt die Politik weiter, wirksame Maßnahmen umzusetzen, und weicht sie die Regelungen für diverse Vorgaben und Unternehmen noch weiter auf, werden bis 2030 sicherlich keine -26,5 % Endenergieeinsparungen erreicht werden – es verbleiben nur noch vier Jahre. Für die 2045-Ziele muss Deutschland darum „umso dringender aufholen", so Christian Noll.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Energieeffizienz? Wenden Sie sich gerne an Jochen Buser.