Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – die Pläne des Entlastungskabinetts

Die Bundesregierung plant eine umfassende EnEfG-Novelle. Unternehmen erwarten hierdurch Entlastungen – doch bis 2026 gelten die aktuellen Pflichten weiter.

Das Entlastungskabinett der Bundesregierung hat sich am 05.11.2025 im Rahmen eines neuen Eckpunktepapiers auf Anpassungen des EnEfG verständigt und treibt die Überarbeitung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) voran – mit einem klaren Ziel: Die nationalen Vorgaben sollen künftig vollständig an die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) angeglichen werden. Das neue Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau bestätigt dies. Jedoch wird der Kabinettsbeschluss erst Mitte 2026 erwartet.

Für Unternehmen bedeutet dies vor allem eines: Die geplanten Anpassungen versprechen Entlastungen, greifen aber erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Bis dahin gelten alle bestehenden Pflichten unverändert weiter – von Energieaudits über Energiemanagementsysteme bis hin zu Effizienzanforderungen

Was soll sich ändern?

  • 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie: Nationale Zusatzvorgaben sollen zurückgefahren werden (GUTcert berichtete bereits).
  • Bürokratieabbau: Prozesse werden vereinfacht, es gibt klarere Definitionen und weniger deutsche Sonderregelungen.
  • Mehr EU-Harmonisierung: Einheitliche Vorgaben schaffen Vergleichbarkeit und Planbarkeit im europäischen Kontext.
  • Zeithorizont: Die Überarbeitung soll frühestens 2026/2027 in Kraft treten: Bis dahin bleibt alles wie bisher.

Mögliche Auswirkungen der EnEfG-Novelle

  • Für KMU langfristig Entlastung in Sicht: Kleine und mittlere Unternehmen profitieren besonders von der geplanten Harmonisierung. Die Reduzierung nationaler Sondervorschriften dürfte administrativen Aufwand und Kosten senken (kein Durchführen zusätzlicher Energieaudits). Für Betriebe ohne umfangreiche „Energieabteilungen“ bedeuten klarere EU-weit gültige Vorgaben einen leichteren Umgang mit Dokumentation und Pflichten. Aber: Bis zur Verabschiedung der Novelle müssen KMU alle bestehenden Anforderungen erfüllen. Operative Entlastung entsteht also frühestens in zwei bis drei Jahren.
  • Für große Unternehmen: weniger Bürokratie, mehr strategische Verantwortung: Größere und energieintensive Unternehmen erhalten künftig mehr Rechtssicherheit durch vereinheitlichte EU-Regeln. Nationale Sonderwege, die häufig zu Mehraufwand führen, sollen entfallen. Gleichzeitig verpflichtet die EED zu ambitionierten Energieeinsparungen – große Unternehmen werden hier stärker in die Pflicht genommen.

Unternehmen mit etablierten Energiemanagementsystemen (z. B. ISO 50001) oder Umweltmanagementsystemen (EMAS) sind klar im Vorteil: Sie können neue Anforderungen leichter integrieren und profitieren von verbesserten Nachweismöglichkeiten.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Energieeffizienz? Wenden Sie sich gerne an Jochen Buser.