European Sustainability Reporting Standards

Die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden am 21. September 2026 veröffentlicht. Damit ist der europäische Rechtssetzungsprozess für den Standards abgeschlossen.

Die überarbeiteten ESRS treten am 10. November 2026 in Kraft und gilt verpflichtend für die Geschäftsjahre ab dem 01. Januar 2027.

Für Geschäftsjahre, die im Jahr 2026 beginnen, besteht ein Wahlrecht zwischen den bisherigen ESRS, den überarbeiteten ESRS sowie den bisherigen ESRS unter Inanspruchnahme bestimmter Erleichterungen der neuen Fassung (siehe Artikel 2).

Delegierter Rechtsakt zu den überarbeiteten ESRS

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Yulia Felker.