Gefährdungsbeurteilung – Beurteilung der psychischen Gefährdungen

Im Rahmen der von der Bundesregierung verabschiedeten Verordnungen zum Bürokratieabbau wurden Anfang 2026 u. a. Schwellenwerte für Sicherheitsbeauftragte erhöht und gleichzeitig die Bedeutung von Gefährdungsbeurteilungen in Unternehmen hervorgehoben.

Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber zu einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen angehalten, inklusive der Ermittlung, der mit der Arbeit zusammenhängenden Gefährdungen. Seit 2013 gehört dazu auch das Ermitteln von psychischen Belastungen. Die Gefährdungsbeurteilung folgt dem bekannten PDCA-Zyklus, wie wir ihn auch von den Managementsystemen her kennen.

Zunächst werden die Bereiche und Tätigkeiten im Betrieb ausgewählt, die zu berücksichtigen sind. Es folgt die systematische Ermittlung der einzelnen Gefährdungen und Belastungen in diesen Bereichen. Hierzu wird das jeweilige Risiko bewertet, wonach dann (Schutz-)Maßnahmen festgelegt werden und deren Umsetzung erfolgt. In regelmäßigen Abständen wird die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft und alles dokumentiert (gemäß § 6 ArbSchG).

Beurteilung der psychischen Gefährdungen

Gerade in Zeiten von mehr hybridem Arbeiten und Wirtschaftskrisen führen unklare Prozesse und Bedingungen am Arbeitsplatz zur Vermischung von Arbeits- und Privatleben, was Auswirkungen auf die Psyche der Beschäftigten haben kann. Zudem gibt es Berufsgruppen, die generell schon größeren psychischen Belastungen ausgesetzt sind als andere.

Wenn die psychischen Gefährdungen ermittelt wurden, müssen konkrete Maßnahmen zur Vermeidung der Belastungen festgelegt werden. Dies sollte nach dem STOP-Prinzip erfolgen:

  • Substitution
  • Technische Lösungen
  • Organisatorische Lösungen
  • Persönliche Lösungen

Eine technische oder organisatorische Lösung kann etwa das Vermindern von Lärmbelästigung sein.

Regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeitenden, z. B. durch Schulungen und Gesundheitstage, können Input sein, um das persönliche Verhalten der Beschäftigten zu überdenken und ggf. anzupassen.

Wirtschaftliche Resilienz und psychische Belastung

Kaum ein Unternehmer unterschätzt noch die Auswirkungen, die psychische Störungen und deren Folgeerkrankungen auf ein Unternehmen haben können. Denn seit Jahren gibt es eigentlich keinen Krankenkassenbericht, der nicht die massive Zunahme und die langen Ausfallzeiten hervorhebt. Z. B. der Gesundheitsreport der TK 2025:

„Die Fehlzeiten unter der Diagnose psychischer Störungen bei Berufstätigen 2024 markieren mit 328 AU-Tagen je 100 Versicherungsjahre in dieser Gruppe den höchsten Stand seit Beginn der Auswertungen zum Jahr 2000 (mit seinerzeit 129 AU-Tagen je 100 VJ). Im Vergleich zum Jahr 2000 lagen die Fehlzeiten unter der Diagnose von psychischen Störungen bei Berufstätigen 2024 damit um 155 Prozent höher.“

Dass diese Entwicklung kein Naturgesetz sein muss, ist jedoch leider noch nicht allgemein akzeptiert. Wir nutzen diese Gelegenheit, um das Bewusstsein nicht nur für das Problem, sondern auch für Lösungsansätze zu verstärken.

Die ISO 45003:2021 (Management von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Psychische Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz – Leitfaden) unterstützt schon seit einigen Jahren beim Management von psychosozialen Belastungen bei der Arbeit. Sie gibt gute Hinweise, welche Stellschrauben Ihres SGA-MS Sie zu diesem Thema nutzen können.

In der kommenden Revision der ISO 45001 wird dem Thema mentale Gesundheit der Beschäftigten deutlich mehr Platz eingeräumt und Arbeitgeber noch stärker dazu angehalten, sich damit auseinanderzusetzen.

Wer heute in die Gesundheit – und damit auch ausdrücklich in die psychische Gesundheit – seiner Mitarbeitenden investiert, bekommt jeden Euro doppelt bis dreifach zurück durch dauerhaften der Produktivität der Beschäftigten.

 

Ansprechperson

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Gefährdungsbeurteilung oder ISO 45001? Wenden Sie sich gerne an Tamara Poguntke und Seán Oppermann.