Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Am 21. September 2026 wurden neue freiwillige Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Voluntary Standard – VS) als Delegierte Rechtsakte im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Er tritt am 24. September 2026 in Kraft und richtet sich an Unternehmen, die nicht der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen.

Mit seinem Inkrafttreten löst der VS die bisherige Empfehlung der EU-Kommission (EU-KOM) zum „Voluntary Sustainability Reporting Standard (VSME)“ ab.

Delegierter Rechtsakt zum VS

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Yulia Felker.